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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Auslieferung von Kleinkinderimpfstoff kann sich etwas verzögern

04.11.2022 - Die Auslieferung des Kleinkinderimpfstoffes von BioNTech/Pfizer ab Montag kann sich etwas verzögern. Wie der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels mitteilte, können eventuell nicht alle Apotheken pünktlich mit dem neuen COVID-19-Impfstoff beliefert werden, sodass Arztpraxen das Vakzin gegebenenfalls etwas später erhalten.

Auch in der darauffolgenden Woche ab 14. November sind geringfügige Verzögerungen nicht ausgeschlossen. Ärztinnen und Ärzten wird empfohlen, sich mit ihrer Apotheke wegen des Liefertermins in Verbindung zu setzen.

Der COVID-19-Impfstoff für Kinder im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren ist seit Mitte Oktober in der EU zugelassen und konnte diese Woche erstmals hierzulande bestellt werden. Das Vakzin ist zurzeit das einzige, das für diese Altersgruppe in Deutschland verfügbar ist.

Praxen können bis zu 240 Impfstoffdosen pro Woche und Arzt von dem Kleinkinderimpfstoff anfordern. Die Bestellung für die Woche ab 14. November erfolgt wie gewohnt bis kommenden Dienstag (12 Uhr).

STIKO-Empfehlung wird in Kürze erwartet

Für die Grundimmunisierung von Kindern unter fünf Jahren sind laut Hersteller drei Impfstoffdosen nach dem Schema 0-3-8 Wochen erforderlich. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission liegt noch nicht vor. Diese wird in den nächsten Tagen erwartet (die PraxisNachrichten werden berichten).

Kleinkinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer

  • Zulassung: seit 20. Oktober 2022 in Europa
  • Alter: Kinder im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren
  • Haltbarkeit und Lagerung: Vorgaben wie bei nicht angepassten Impfstoffen von BioNTech/Pfizer
  • Inhalt der Durchstechflaschen: 10 Dosen je Vial
  • Vorbereitung: keine Fertiglösung, Verdünnung mit NaCI erforderlich
  • Impfschema: 3 Impfungen für vollständige Grundimmunisierung: 2 Dosen im Abstand von 3 Wochen, 3. Dosis mindestens 8 Wochen nach der 2. Dosis.
  • Abrechnung: Keine neuen Pseudonummern: 1. Impfung 88331A, 2. Impfung 88331B und 3. Impfung 88331R

Aktualisierte Übersicht zur Abrechnung von COVID-19-Impfungen

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