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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Angepasster BA.4/BA.5-Impfstoff von Moderna bestellbar

17.11.2022 - Nach dem Unternehmen BioNTech/Pfizer bringt jetzt auch Moderna seinen an die Corona-Varianten BA.4/BA.5 angepassten Booster-Impfstoff in Deutschland auf den Markt. Arztpraxen können das Vakzin erstmals bis nächsten Dienstag bestellen, wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilte.

Die erste Auslieferung des an die Omikron-Subvarianten BA.4/BA.5 angepassten bivalenten mRNA-Impfstoffs Spikevax von Moderna erfolgt in der Woche ab 28. November. Es gibt keine Höchstbestellmenge für Vertragsärzte.

Der BA.4/BA.5-Impfstoff von Moderna ist seit Mitte Oktober in der Europäischen Union für Auffrischimpfungen bei Personen ab zwölf Jahren zugelassen, die zuvor mindestens eine Grundimmunisierung gegen COVID-19 erhalten haben.

Dosis beträgt 0,5 ml

In einem Vial sind wie bei dem BA.1-Vakzin von Moderna fünf Dosen enthalten. Die Kappenfarbe ist ebenfalls blau (Spikevax Original, nicht angepasst: rote Kappe).

Die korrekte Dosis beträgt 0,5 ml (50 Mikrogramm). Dies gilt auch für den an BA.1 angepassten Impfstoff von Moderna, der seit September verfügbar ist. Darauf hat das Unternehmen vorsorglich hingewiesen, um eine Verwechslung der Dosis zu vermeiden. Der Grund ist, dass für Auffrischimpfungen mit dem ursprünglichen monovalenten Spikevax-Impfstoff (rote Kappe) eine Dosierung von 0,25 ml (entspricht 50 Mikrogramm) verwendet wurde.

Keine neuen Pseudonummern

Für die tägliche Dokumentation der Impfungen mit dem angepassten BA.4/BA.5-Impfstoff nutzen Praxen im Impf-DokuPortal das bereits vorhandene Feld „Moderna angepasst“.

Die Impfungen werden mit der gleichen Pseudonummer (88338) abgerechnet wie Impfungen mit dem BA.1-angepassten Impfstoff von Moderna.

BA.4/BA.5-Impfstoff für Kinder ab Dezember verfügbar

Der an die Virusvarianten BA.4 und BA.5 angepasste COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer ist nunmehr auch als Booster für fünf- bis elfjährige Kinder zugelassen. Bisher war dies nur für Auffrischimpfungen ab einem Alter von zwölf Jahren der Fall.

Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums wird das pharmazeutische Unternehmen für die Altersgruppe der Fünf- bis Elfjährigen separate Vials mit einer geringeren Dosierung (5/5 Mikrogramm) bereitstellen. Praxen sollen den Impfstoff ab dem 29. November bestellen können (die PraxisNachrichten werden berichten).

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren nur dann eine Auffrischimpfung, wenn sie infolge einer Grunderkrankung selbst ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung haben. Dabei sollten durchgemachte SARS-CoV-2 Infektionen berücksichtigt werden.

STIKO-Empfehlung zu Auffrischimpfungen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Auffrischimpfungen vorzugsweise einen an die Omikron-Variante angepassten bivalenten mRNA-Impfstoff (die PraxisNachrichten berichteten). Dabei gilt weiterhin, dass unter 30-Jährige und Schwangere bevorzugt mit einem Impfstoff von BioNTech/Pfizer geimpft werden sollten.

STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung

Hinweise zur aktuellen Impfstoffbestellung für die Woche vom 28. November bis 4. Dezember

Vertragsarztpraxen können einmal pro Woche – jeweils bis spätestens Dienstag, 12 Uhr – Impfstoff für die nächste Woche bestellen.

Aktuelles

Der an die Virusvarianten BA.4-5 angepasste Impfstoff von Moderna für Auffrischimpfungen ist ab sofort bestellbar. Die erste Auslieferung erfolgt in der Woche ab 28. November.

Der Impfstoff von Moderna ist in der für Säuglinge und Kleinkinder zugelassenen Formulierung bis auf Weiteres in Deutschland nicht verfügbar.

Impfstoffe und Bestellmenge

Die Bereitstellung der Impfstoffe erfolgt ausschließlich durch den Bund. Dieser übernimmt auch die Verteilung der Impfstoffe, d.h. er legt fest, wie viele Dosen an die Arztpraxen, an die Impfzentren, an die Betriebsärzte, an die Apotheken und an andere Impfstellen gehen. Die KBV und die KVen haben darauf leider keinen Einfluss.

  • COVID-19-Impfstoff Comirnaty Orig./BA.4-5: Höchstbestellmenge 240 Dosen je Arzt/Ärztin
  • COVID-19-Impfstoff Comirnaty Orig./BA.1: Höchstbestellmenge 240 Dosen je Arzt/Ärztin
  • COVID-19-Impfstoff Comirnaty: Höchstbestellmenge 240 Dosen je Arzt/Ärztin
  • COVID-19-Impfstoff Comirnaty für 5- bis 11-Jährige: keine Höchstbestellmenge
  • COVID-19-Impfstoff Comirnaty für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren: Höchstbestellmenge 240 Dosen je Arzt/Ärztin
  • COVID-19-Impfstoff Spikevax Orig./BA.4-5: keine Höchstbestellmenge   
  • COVID-19-Impfstoff Spikevax Orig./BA.1: keine Höchstbestellmenge
  • COVID-19-Impfstoff Spikevax: keine Höchstbestellmenge
  • COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid: keine Höchstbestellmenge
  • COVID-19-Impfstoff Janssen: keine Höchstbestellmenge
  • COVID-19-Impfstoff Valneva: keine Höchstbestellmenge

Angabe auf dem Rezept: Wenn Sie Impfstoff für Auffrischimpfungen bestellen, schreiben Sie auf das Rezept zum Beispiel: „60 Dosen Comirnaty Orig./BA.4-5 plus Impfzubehör“.

Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass Arztpraxen nur die Menge an Impfstoff bestellen sollen, die sie in der jeweils nächsten Woche auch verimpfen können.

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