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Brief an Lauterbach: KBV drängt auf deutliche Reduzierung der Impf-Dokumentation

23.11.2022 - Der Vorstand der KBV fordert vom Bundesgesundheitsministerium eine deutliche Vereinfachung der Dokumentation von COVID-19-Impfungen. Die überbordenden Meldevorgaben seien nicht mehr notwendig und müssten dringend an die Inhalte anderer Impfungen angepasst werden, heißt es in einem Brief an Minister Prof. Karl Lauterbach. So müsste die tägliche Doku entfallen.

Durch die Dokumentationspflichten bei der COVID-19-Schutzimpfung entstehe ein hoher bürokratischer Aufwand in den vertragsärztlichen Praxen, „der zum jetzigen Zeitpunkt der Impfkampagne weder angemessen noch zielführend ist“, schreibt der KBV-Vorstand und appelliert an Lauterbach: „Wir möchten Sie daher dringend bitten, die erforderlichen Änderungen im Zuge der aus Ihrem Hause angekündigten Verlängerung der Coronavirus-Impfverordnung vorzunehmen.“

Tagesaktuelles Impfquotenmonitoring nicht mehr nötig

Der größte Teil der Bevölkerung sei zumindest grundimmunisiert, so dass ein tagesaktuelles Impfquotenmonitoring nicht mehr notwendig sei. Darüber hinaus sei das Sicherheitsprofil der Impfstoffe mittlerweile gut bekannt und es existiere ein etabliertes Meldesystem zu Impfnebenwirkungen. Auf die bürokratische und zeitraubende tägliche Dokumentation könne daher „ohne Erkenntnisverlust“ verzichtet werden, betonte der KBV-Vorstand.

Er appellierte an den Minister, „die überbordenden Meldevorgaben, die weder zu einem validen Erkenntnisgewinn beitragen noch an diesem Punkt der COVID-19-Impfkampagne für das weitere Engagement der Ärzteschaft förderlich sind, an die Meldeinhalte bei anderen Impfungen anzupassen“. Dies seien der Wegfall der täglichen Impfdokumentation, der impfstoff-spezifischen Dokumentations- und Abrechnungsziffern, der numerischen Zählung der durchgeführten Impfungen sowie der Angabe der Chargennummer.

Darüber hinaus sollte, um Dokumentation und Abrechnung der Impfungen sowohl in der Patientenakte als auch im elektronischen Impfausweis zu erleichtern, darauf hingewirkt werden, dass zukünftig ein scanbarer Data-Matrix-Code auf die Impfstoffbehältnisse aufgebracht wird. Dies wäre eine grundlegende Voraussetzung für den zum April 2023 avisierten Einstieg in die Regelversorgung.

Die Coronavirus-Impfverordnung läuft Ende Dezember aus und soll wohl zumindest in Teilen bis Frühjahr nächsten Jahres verlängert werden.

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