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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Hinweise zu den Feiertagen: Letzter Bestelltermin 20. Dezember

06.12.2022 - COVID-19-Impfstoff wird auch zwischen Weihnachten und Neujahr an die Arztpraxen ausgeliefert. Eine Bestellung sei in dieser Zeit allerdings nicht möglich, teilte das Bundesministerium für Gesundheit mit. Deshalb sollten Praxen bereits vor Weihnachten ihre Bestellungen für die kommenden zwei Wochen – getrennt auf zwei Rezepten – aufgeben.  

Arztpraxen können demnach letztmalig am 20. Dezember (bis 12 Uhr) Impfstoff bestellen – für die Wochen ab 26. Dezember und ab 2. Januar. Wichtig ist, dass sie auf den Rezepten kennzeichnen, für welche Woche die Bestellung gilt. Dadurch ist laut Bundesgesundheitsministerium sichergestellt, dass Impfstoff stets mit entsprechend langer Verwendbarkeitsdauer ausgeliefert wird.

Die bis 20. Dezember bestellten Impfstoffe werden am 27. Dezember und am 2. Januar ausgeliefert.

Die erste reguläre Impfstoffbestellung für das neue Jahr ist bis zum 3. Januar (12 Uhr) möglich. Bis dahin reichen Arztpraxen ihr Rezept für die Woche ab 9. Januar in der Lieferapotheke ein.

Aktuelle Hinweise zur Impfstoffbestellung stellt die KBV auf ihrer Themenseite zur COVID-19-Impfung bereit.

Impfstoffbestellung zum Jahreswechsel

Bestelltermin Bestellung für die Woche Auslieferung
Bis 20. Dezember, 12 Uhr 26. Dezember bis 1. Januar 27. Dezember
2. Januar bis 8. Januar 2. Januar
Bis 3. Januar, 12 Uhr 9. Januar bis 15. Januar 9. Januar

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