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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Kinder-Untersuchungen: Untersuchungszeiträume ab U6 vorübergehend ausgesetzt

15.12.2022 - Angesichts der aktuellen Infektionswelle können Ärzte die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen ab der U6 auch durchführen und abrechnen, wenn die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschritten sind. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute gefasst.

Gilt für U6, U7, U7a, U8 und U9

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Aussetzung der Untersuchungszeiträume ab der U6 befristet bis 31. März 2023 beschlossen. Dadurch können diese Untersuchungen auch bei einer Überschreitung der für sie jeweils festgelegten Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten in Anspruch genommen werden, und zwar bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem 31. März 2023.

Der Beschluss tritt nach Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich rückwirkend zum 15. Dezember 2022 in Kraft.

Die Zeiträume für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen sind in der Kinder-Richtlinie geregelt und entsprechend im EBM festgelegt. Die KBV hatte sich im G-BA dafür eingesetzt, dass diese festen Zeiträume für die U6, U7, U7a, U8 und U9 vorübergehend ausgesetzt werden.

Bereits 2020 hatte der G-BA aufgrund der Corona-Pandemie Beschlüsse zu Ausnahmeregelungen für die Kinder-Untersuchungen gefasst, die Ende Juni 2022 endeten. Die befristete erneute Aussetzung der Untersuchungszeiträume soll die Eindämmung des Infektionsgeschehens der oberen Atemwege bei Kindern unterstützen und Praxen entlasten.

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