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KBV: Vergütungsregelungen für Abgabe von Paxlovid verlängern

28.03.2023 - Hausarztpraxen sollen auch künftig das antivirale Medikament Paxlovid® direkt an ihre Patienten abgeben dürfen. Allerdings ist dafür keine Vergütung mehr vorgesehen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor.

Die KBV fordert die Vergütung für Hausärzte in Höhe von 15 Euro je abgegebener Packung Paxlovid® bis zum 31. Dezember analog zu den Regelungen für den pharmazeutischen Großhandel sowie den Apotheken fortzusetzen.

In ihrer Stellungnahme zum Entwurf für eine „Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ weist sie zudem nochmals darauf hin, dass auch Fachärzte antivirale Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen bevorraten und direkt an den Patienten abgeben können sollten.

Bisherige Vergütungsregelungen laufen am 7. April aus

Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und die Monoklonale-Antikörper-Verordnung laufen am 7. April aus. Damit treten auch die jeweiligen Vergütungsregelungen für die Abgabe von antiviralen Arzneimitteln für Ärzte, den beteiligten pharmazeutischen Großhandel sowie die öffentlichen und die Krankenhausapotheken außer Kraft.

Im Gegensatz zum pharmazeutischen Großhandel und der Apotheken, die fortgesetzt bis zum 31. Dezember eine Distributionspauschale in Höhe von 20 Euro beziehungsweise 30 Euro erhalten, sind für Ärztinnen und Ärzte bisher keine Übergangsregelungen vorgesehen.

Das oral anwendbare antivirale Medikament Paxlovid® ist seit dem 28. Januar 2022 in der Europäischen Union zugelassen. Seit dem 18. August 2022 können Hausärzte Paxlovid® auch direkt an ihre Patienten abgeben. Möglich ist eine Bevorratung von bis zu fünf Therapieeinheiten je Arztpraxis.

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