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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Fehlende Antibiotika-Säfte für Kinder: Länder erlassen Notmaßnahmen - KBV drängt auf schnelles Handeln

04.05.2023 - Angesichts fehlender Antibiotika insbesondere für Kinder fordert die KBV die Politik zum raschen Handeln auf. „Wir brauchen dringend Maßnahmen, um Liefer- und Versorgungsengpässe mit lebenswichtigen Arzneimitteln wirksam zu verhindern“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. 

Steiner begrüßte die Bekanntmachung des Versorgungsmangels mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder und die damit geschaffene Möglichkeit für die Bundesländer, entsprechend aktiv zu werden. Damit könne der seit Monaten andauernde Medikamentenmangel zumindest reduziert werden, sagte sie. 

BMG erleichtert Import ausländischer Präparate 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Ende vergangener Woche einen Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Diese Feststellung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG, § 79 Absatz 5) ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder, im Einzelfall befristet von den Vorgaben des AMG abzuweichen. 

Erleichtert wurde insbesondere der Import ausländischer Präparate, zum Beispiel von Chargen mit fremdsprachiger Aufmachung und ohne deutschsprachigen Beipackzettel. Die Behörden stellen dann eine deutschsprachige Version der Packungsbeilage digital zur Verfügung. Dabei werden nur zugelassene und regulär im Markt befindliche Arzneimittel importiert. 

Erste Bundesländer wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Nordrhein-Westfalen haben bereits mitgeteilt, entsprechende Notmaßnahmen zu erlassen. 

Anhaltende Lieferengpässe bei Antibiotika

Bereits seit Monaten bestehen Lieferengpässe unter anderem für antibiotikahaltige Säfte zur Anwendung bei Kindern. Eine zunächst prognostizierte Entspannung wurde durch die aktuell vermehrt auftretenden Scharlachfälle erschwert. Dies betrifft nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) insbesondere die bedarfsgerechte Versorgung mit Penicillin V.

Durch die Bekanntmachung des Versorgungsmangels und den damit verbundenen Importmöglichkeiten wird erwartet, dass sich die Lage etwas entspannt. Ein Versorgungsmangel nach dem Arzneimittelgesetz war zuletzt am 11. Februar 2022 für das Krebsmedikament Tamoxifen festgestellt worden. Damals hatten die Länder verstärkt tamoxifenhaltige Arzneimittel importiert.

Gesetz gegen Lieferengpässe soll im Sommer kommen

Angesichts der anhaltenden Medikamentenengpässe hat der Gesetzgeber das „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ (ALBVVG) auf den Weg gebracht, das im Sommer 2023 verabschiedet werden soll. Darin sind zum Beispiel höhere Abgabepreise für Kinderarzneimittel vorgesehen. Für rabattierte Arzneimittel soll es eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung geben. Eine weitere Maßnahme betrifft die Rabattverträge für Antibiotika und Onkologika: Hier sollen die Ausschreibungsbedingungen so geändert werden, dass künftig mehr Lieferanten zu Verfügung stehen. 
 

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