Umsatzsteigerung der Praxen bleibt deutlich unter der Inflationsrate – Zahlen für 2023 veröffentlicht
05.06.2025 - Mit einem durchschnittlichen Plus von 1,6 Prozent sind die Umsätze der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Damit blieben sie erneut deutlich unterhalb der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Inflationsrate von 5,9 Prozent. Dies geht aus dem Honorarbericht der KBV für das vierte Quartal 2023 hervor, der auch die Zahlen für das gesamte Jahr enthält.
Im hausärztlichen Versorgungsbereich legte der Honorarumsatz je Ärztin und Arzt im Schnitt um 0,5 Prozent zu. Der Umsatz je Behandlungsfall erhöhte sich um 4,3 Prozent auf 72,29 Euro. Der durchschnittliche Honorarumsatz je Ärztin und Arzt im fachärztlichen Bereich stieg im Berichtsjahr um 2,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Umsatz je Behandlungsfall wuchs auf 80,82 Euro (plus 2,6 Prozent).
Bei den psychologischen Psychotherapeuten stieg der durchschnittliche Honorarumsatz je Therapeutin und Therapeut im Vergleich zu 2022 um 5,3 Prozent. Auch die ärztlichen Psychotherapeuten verzeichneten einen Zuwachs von 5,7 Prozent.
Gassen: Forderung nach Ausgabenmoratorium ist realitätsfern
Die Zahlen des Honorarberichts zeigten, wie realitätsfern die jüngsten GKV-Forderungen nach einem Ausgabenmoratorium seien, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen. „Der ambulante Bereich ist bereits quotiert und chronisch unterfinanziert. Gerade einmal 16 Prozent der GKV-Leistungsausgaben fließen in die vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen, obwohl diese 97 Prozent aller Behandlungsfälle versorgen.“
Gesamtvergütung stieg um 2,6 Prozent
Die Gesamtvergütung stieg dem Bericht zufolge im Jahr 2023 um 2,6 Prozent. Somit standen bundesweit rund 45,4 Milliarden Euro für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung.
Von den 45,4 Milliarden Euro entfielen 17,4 Milliarden Euro auf Leistungen, die die Krankenkassen extrabudgetär bezahlen müssen, zum Beispiel Früherkennungsuntersuchungen und ambulante Operationen. Die gedeckelte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung umfasste 28 Milliarden Euro.
Leichtes Plus im vierten Quartal 2023
Im vierten Quartal 2023 sind die Honorarumsätze der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten im Bundesdurchschnitt je Arzt und Psychotherapeut um 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal gestiegen. Psychotherapeuten und Ärzte aller Fachrichtungen erzielten damit einen durchschnittlichen Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit von 61.830 Euro – vor Abzug unter anderem von Praxiskosten und Steuern. Der durchschnittliche Umsatz je Behandlungsfall erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahresquartal auf 78,44 Euro (plus 4,4 Prozent). Die Anzahl der Behandlungsfallzahl je Ärztin und Arzt sank um 1,6 Prozent.
Hausärztlicher Versorgungsbereich
Der Honorarumsatz je Hausärztin und Hausarzt (Allgemeinmedizin / hausärztliche Internisten) erhöhte sich im vierten Quartal 2024 im Schnitt um 2,9 Prozent auf 64.468 Euro. Aufgrund einer leicht rückläufigen Behandlungsfallzahl je Ärztin und Arzt (minus 2,3 Prozent) stieg der Honorarumsatz je Behandlungsfall auf 71,98 Prozent (plus 5,3 Prozent).
Die Kinder- und Jugendärzte kamen im Berichtszeitraum auf ein Minus von 4,1 Prozent je Ärztin und Arzt: Der Honorarumsatz betrug im vierten Quartal 2023 durchschnittlich 68.258 Euro. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg um 7,9 Prozent auf 72,61 Euro. Die Behandlungsfallzahl je Ärztin und Arzt sank gegenüber dem Vorjahresquartal um 11,2 Prozent.
Fachärztlicher Versorgungsbereich
Der durchschnittliche Honorarumsatz je Ärztin und Arzt im fachärztlichen Bereich wuchs im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,5 Prozent auf 60.525 Euro. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall lag bei 81,07 Euro (plus 1,9 Prozent). Die durchschnittliche Anzahl der Behandlungsfälle je Ärztin und Arzt erhöhte sich um 0,6 Prozent.
Für die Gruppe der psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten weist der Bericht für das zweite Quartal des Vorjahres einen Honorarumsatz von 24.476 Euro (plus 5,8 Prozent) aus. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg um 3,8 Prozent auf 517,46 Euro.
Verluste nach Wegfall der Neupatiententregelung
Negativ auf die Honorarentwicklung im Berichtsjahr hat sich insbesondere der Wegfall der Neupatientenregelung ausgewirkt. Sie sah vor, dass Ärzte alle Leistungen für neue Patienten extrabudgetär und damit in voller Höhe bezahlt bekamen. Seit 1. Januar 2023 sind diese Leistungen wieder in der morbidtätsbedingten Gesamtvergütung enthalten und unterliegen folglich einer Mengenbegrenzung.
Stichwort: Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit
Der Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verwechselt. Der im Honorarbericht ausgewiesene Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit ist die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten. Der Umsatz ist nicht mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen.
Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt/Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich nur 26,1 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 73,9 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er:
- Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie, Versicherungen und medizinische Geräte (47,0 Prozent)
- Steuerzahlungen (16,4 Prozent)
- Berufsständische Altersversorgung (7,4 Prozent)
- Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (3,0 Prozent)
Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten persönlich zur Verfügung steht.