Vildagliptin/Metformin
Handelsname: Eucreas®/Icandra®/Zomarist®
Anwendungsgebiet: Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2*
Pharmazeutischer Unternehmer: Novartis Pharma GmbH
Beginn des Verfahrens: 01.04.2013
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 01.10.2013
Inhalt des Beschlusses:
Indikation | zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
Diabetes mellitus Typ 2* |
a) Zweifachkombination Vildagliptin/Metformin bei Patienten, deren Blutzucker trotz Monotherapie mit der maximal verträglichen Dosis von Metformin alleine unzureichend eingestellt ist | |
Metformin + Sulfonylharnstoff (Glibenclamid od. Glimepirid) | Zusatznutzen ist nicht belegt | |
b) Dreifachkombination Vildagliptin/Metformin mit Sulfonylharnstoff bei Patienten, die mit Metformin und einem Sulfonylharnstoff nicht ausreichend eingestellt werden können | ||
Humaninsulin + Metformin** | Zusatznutzen ist nicht belegt | |
c) Kombination Vildagliptin/Metformin mit Insulin, wenn eine stabile Insulindosis und Metformin allein zu keiner adäquaten glykämischen Kontrolle führen | ||
Humaninsulin + Metformin** | Zusatznutzen ist nicht belegt | |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
** ggf. Therapie nur mit Humaninsulin, wenn Metformin nicht ausreichend wirksam ist
Zusammenfassung:
Vildagliptin ist ein Dipeptidyl-Peptidase-4-Inhibitor, der den Spiegel der aktiven Inkretinhormone erhöht und wahrscheinlich hierdurch die Blutzuckerkontrolle verbessert. Die Nutzenbewertung erfolgte für die drei oben genannten Anwendungsgebiete; sie wurde für die Fixkombination Vildagliptin/Metformin anhand derselben Studien durchgeführt, die auch für die korrespondierenden Indikationen in der Bewertung von Vildagliptin zugrunde gelegt wurden.
Für das Anwendungsgebiet a) legte der pharmazeutische Unternehmer (pU) vier randomisierte, kontrollierte Studien vor, die Vildagliptin + Metformin direkt mit Glimepirid + Metformin vergleichen. Die Zulassungsstudie wurde zwar berücksichtigt, der G-BA sieht diese jedoch nicht als geeignet an, den Zusatznutzen zu bewerten. Ausschlaggebend ist die fehlende Vergleichbarkeit der Studienarme: Es wird insbesondere auf die intensive Titration im Glimepirid-Arm in 2-mg-Schritten sowie die hohe, wenn auch zulassungskonforme Anfangsdosierung von Glimepirid (2 mg/Tag) verwiesen. Für einen Teil der Patienten wäre eventuell auch eine Initialdosis von 1 mg/Tag ausreichend gewesen. Der niedrige Nüchtern-Blutglukosewert von >100mg/dl, ab dem eine Dosiserhöhung des Sulfonylharnstoffs vorgegeben war, wird kritisch gesehen. Dieser Wert liegt bereits im unteren Bereich des in aktuellen Leitlinien empfohlenen Zielwertbereichs.
Zudem liegt auch der mittlere HbA1c-Wert bei Studienbeginn mit 7,3% bereits im laut Leitlinien empfohlenen Zielkorridor von 6,5% bis 7,5%. Nach heutigen Erkenntnissen ist somit fraglich, ob für einen Teil der Patienten überhaupt eine Therapieintensivierung angezeigt war. Ausschlaggebend für die Nichtberücksichtigung der weiteren Studien ist unter anderem die nicht patientenindividuelle Anpassung der Metformindosis (Fixdosis). Der Zusatznutzen ist somit nicht belegt.
Für das Anwendungsgebiet b) hat der pU keine Daten vorgelegt. Der Zusatznutzen ist daher nicht belegt.
Für das Anwendungsgebiet c) legte der pU Daten aus einer placebokontrollierten, randomisierten Studie vor, die Vildagliptin/Metformin + Insulin mit Placebo/Metformin + Insulin vergleicht. Es wurde lediglich die Subgruppe mit Metformin-Vorbehandlung ausgewertet. Der Gemeinsame Bundesausschuss bewertet die Studie als ungeeignet für den Nachweis eines Zusatznutzens, insbesondere da im Vergleichsarm eine individuelle Anpassung der Insulintherapie weitgehend untersagt war. Der Zusatznutzen ist daher nicht belegt.