Alipogentiparvovec
Handelsname: Glybera®
Anwendungsgebiet: Erwachsene, bei denen eine familiäre Lipoprotein-lipasedefizienz (LPLD) diagnostiziert wurde und bei denen schwere oder multiple Pankreatitis-Schübe trotz fettarmer Ernährung aufgetreten sind*
Pharmazeutischer Unternehmer: Chiesi
Beginn des Verfahrens: 01.11.2014
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 21.05.2015 / 19.05.2016 / 18.05.2017
Inhalt des Beschlusses:
Indikation | zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
Erwachsene, bei denen eine LPLD diagnostiziert wurde und bei denen schwere oder multiple Pankreatitis-Schübe trotz fettarmer Ernährung aufgetreten sind* | Bewertung des Ausmaßes des Zusatznutzens auf Grundlage der Zulassungsstudien | Zusatznutzen ist nicht quantifizierbar |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Zusammenfassung:
Bei Alipogentiparvovec handelt es sich um das erste in Deutschland zugelassene Gentherapeutikum. Als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) gilt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss bewertet ausschließlich das Ausmaß des Zusatznutzens anhand der Zulassungsstudien.
Der Nutzenbewertung lagen drei einarmige Interventionsstudien und zwei Datenreviews zugrunde, bei denen von einem hohen Verzerrungspotential auf Studien- und Endpunktebene ausgegangen wurde. Von den insgesamt 27 Studienpatienten entsprachen lediglich neun Patienten der „Population im Label“. Im Vorher-Nachher-Vergleich zeigte sich nach Gabe der Studienmedikation zwar eine etwas geringere Häufigkeit von Pankreatitiden, die jedoch aufgrund der eher geringen Nachbeobachtungszeit von fünf Jahren (Forderung der Zulassungsbehörde sind 15 Jahre) nicht mit Sicherheit von einem zufälligen Ergebnis unterschieden werden konnte.
In der Gesamtschau kam der Gemeinsame Bundesausschuss zu dem Ergebnis, dass der Zusatznutzen von Alipogentiparvovec nicht quantifizierbar ist. Eine valide fachliche Aussage über einen Zusatznutzen und dessen Quantifizierung ließen die vorliegenden Daten nicht zu. Der Beschluss wurde zunächst bis Juni 2016 befristet, weil Pharmakovigilanz- und Registerdaten seitens der EMA erwartet wurden. Zwischenzeitlich wurde die Befristung aufgrund erwartender halbjährlich aktualisierter Unbedenklichkeitsberichte, LPLD-Register- und jährlichen Neubewertungsdaten um ein weiteres Jahr bis Juni 2017 verlängert.
Da der pharmazeutische Unternehmer mittlerweile bekanntgegeben hat, keine Zulassungsverlängerung für Alipogentiparvovec mehr anzustreben, läuft die Zulassung und Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels in Europa voraussichtlich im Oktober 2017 aus. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Befristung seines Beschlusses jedoch bis Dezember 2017 verlängert, sollte es unerwartet doch noch zu einer Zulassungsverlängerung kommen.