Aflibercept
Handelsname: Eylea®
Anwendungsgebiet: Visusbeeinträchtigung aufgrund eines Makulaödems infolge eines retinalen Venenastverschlusses*
Pharmazeutischer Unternehmer: Bayer Vital
Beginn des Verfahrens: 15. März 2015
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 3. September 2015
Inhalt des Beschlusses:
Indikation | zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
Visusbeeinträchtigung aufgrund eines Makulaödems infolge eines retinalen Venenastverschlusses* |
Ranibizumab |
Zusatznutzen ist nicht belegt |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Zusammenfassung:
Aflibercept ist seit März 2015 auch zur Behandlung eines Makulaödems infolge eines retinalen Venenastverschlusses im Verkehr.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte zunächst Ranibizumab oder die GRID-Lasertherapie als zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt. Aus den im Stellungnahmeverfahren vorgebrachten Argumenten und der Aktualisierung der Evidenz ergab sich jedoch, dass die GRID-Lasertherapie keine vorrangige Therapieoption mehr darstellt. Diese Behandlung wurde daher nicht mehr als zweckmäßige Vergleichstherapie bestimmt.
Gegenüber Ranibizumab lag keine Studie vor. Der Zusatznutzen ist daher nicht belegt.