Eliglustat
Handelsname: Cerdelga®
Anwendungsgebiet: Behandlung von Erwachsenen mit Morbus Gaucher Typ 1, die in Bezug auf Cytochrom-P450 Typ 2D6 langsame, intermediäre oder schnelle Metabolisierer sind*
Pharmazeutischer Unternehmer: Genzyme
Beginn des Verfahrens: 01.04.2015
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 01.10.2015
Inhalt des Beschlusses:
Indikation | zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens | |
Behandlung von Erwachsenen mit Morbus Gaucher Typ 1, die in Bezug auf Cytochrom-P450 Typ 2D6 langsame, intermediäre oder schnelle Metabolisierer sind* | Bewertung des Ausmaßes des Zusatznutzens auf Grundlage der Zulassungsstudien | Zusatznutzen ist nicht quantifizierbar |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Zusammenfassung:
Morbus Gaucher ist eine autosomal-rezessiv vererbte Speicherkrankheit: Eine Verminderung der Glucocerebrosidase-Aktivität führt zu einer Störung des Abbaus des Lipids Glucocerebrosid. Beim Typ 1 imponieren klinisch Anämie und Blutungen, Infektneigung, Oberbauchbeschwerden durch teilweise extreme Hepato- und Splenomegalie, Knochenschmerzen und pathologische Frakturen. Therapiestandard ist eine in zweiwöchigen Intervallen intravenös applizierte Enzymersatztherapie (ERT). Eliglustat dagegen ist ein oraler Inhibitor der Glucozerebrosid-Synthetase und stellt somit eine Substratreduktionstherapie (SRT) dar. Die Anreicherung von Glucocerebrosid soll so verhindert werden.
Eliglustat wurde als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) zugelassen. Der medizinische Zusatznutzen gilt bei Orphan Drugs bereits durch die Zulassung als belegt. Das Ausmaß des Zusatznutzens bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss anhand der Zulassungsstudien.
Der Zulassung von Eliglustat lagen zwei randomisierte Phase-III-Studien zu Grunde: Die ENGAGE-Studie ist eine doppelblinde, placebokontrollierte Studie bei 40 therapienaiven Patienten. Hier konnte ein Vorteil bezüglich der Milzvolumenreduktion gezeigt werden. Da die Patientenpopulation in dieser Studie jedoch kaum einen Knochenbefall aufwies, der bei über 80 % der Gaucher-Patienten vorliegt, konnte sie nicht berücksichtigt werden. Zudem entspricht die Behandlung mit Placebo nicht dem deutschen Versorgungskontext.
Der Bewertung des Zusatznutzens wurde deshalb die aktiv-kontrollierte, offene ENCORE-Studie zugrunde gelegt, die bei 87 mit ERT vorbehandelten Patienten Eliglustat mit der ERT Imiglucerase über 52 Wochen vergleicht. Die Nicht-Unterlegenheit gegen die Standardtherapie ERT konnte in der ENCORE-Studie nicht gezeigt werden. Für Morbiditätsendpunkte oder die Lebensqualität konnte kein Vorteil für Eliglustat gezeigt werden. Nachteile bei der Sicherheit von Eliglustat gegen ERT zeigten sich für unerwünschte Ereignisse, nicht jedoch bei Therapieabbrüchen aufgrund von unerwünschten Ereignissen. Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse traten nur unter Eliglustat auf.
In der Gesamtschau hat der Gemeinsame Bundesausschuss den Zusatznutzen von Eliglustat als nicht quantifizierbar bewertet.