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Arbeitsunfähigkeit

Hinweise zu weiteren Formularen in Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit

Muster 20: Wiedereingliederungsplan

Bei wochen- oder monatelang fortbestehender Arbeitsunfähigkeit kann eine Rückkehr an den Arbeitsplatz auch bei weiterhin notwendiger Behandlung sowohl betrieblich möglich als auch aus therapeutischen Gründen angezeigt sein. Bei einer stufenweisen Wiedereingliederung soll der Arbeitnehmer schonend, aber kontinuierlich an die Belastung seines Arbeitsplatzes herangeführt werden. Während einer stufenweisen Wiederaufnahme der Arbeit besteht Arbeitsunfähigkeit fort.

Die stufenweise Wiedereingliederung soll in vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Versichertem, behandelndem Arzt, Arbeitnehmervertretung, Arbeitgeber, Betriebsarzt, Krankenkasse und gegebenenfalls dem Medizinischen Dienst erfolgen.

Voraussetzung für eine stufenweise Wiedereingliederung ist das Einverständnis des Versicherten. Er soll – bevor der Arzt das Muster 20 ausstellt – vorab mit dem Arbeitgeber abklären, ob eine stufenweise Wiedereingliederung in Betracht kommt. Wenn diese Voraussetzung gegeben ist, soll der Arzt den Wiedereingliederungsplan erstellen und darin gegebenenfalls die Belastungseinschränkung definieren (beispielsweise „Tätigkeit nur im Sitzen“, „Darf nicht heben“). Die Wiedereingliederung sollte einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten.

Muster 20a legt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber vor und leitet Muster 20b an die Krankenkasse weiter. Ist der Arbeitgeber mit dem vorgesehenen Wiedereingliederungsplan nicht einverstanden oder kann dem Arbeitnehmer aufgrund der Belastungseinschränkungen ein entsprechender Arbeitsplatz nicht angeboten werden, kann die Wiedereingliederung nicht durchgeführt werden.*

* Abweichend davon gilt für schwerbehinderte Beschäftigte ein Rechtsanspruch auf stufenweise Wiedereingliederung gemäß Paragraf 81 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 SGB IX.  Bundesarbeitsgericht vom 13.06.2006 - 9 AZR 229/05

Muster 21: Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld

Für die Gewährung von Krankengeld bei Erkrankung eines noch nicht zwölf Jahre alten Kindes, das der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege durch den Versicherten bedarf, benötigt die Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung in Form des Musters 21.

Im Personalienfeld der ärztlichen Bescheinigung sind lediglich Name, Vorname, Geburtsdatum und die Wohnung des Kindes anzugeben. Die Angabe der zuständigen Krankenkasse ist entbehrlich.

Muster 52: Anfrage bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit

Muster 52 wird auf Anfrage der Krankenkasse vom Vertragsarzt ausgefüllt. Die Krankenkasse stellt dem Arzt grundsätzlich einen Freiumschlag zu Verfügung. Weitere relevante Befunde sind vom Arzt im verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse beizufügen.

Die Anfrage bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit wird die Krankenkasse frühestens nach einer kumulativen Zeitdauer der Arbeitsunfähigkeit eines Erkrankungsfalls von 21 Tagen versenden. Eine Anfrage der Krankenkasse, die den Arzt vor der kumulativen Zeitdauer von 21 Tagen erreicht, muss nicht beantwortet werden.

Der Arzt teilt der Krankenkasse auf Anforderung in der Regel innerhalb von drei Werktagen weitere Informationen auf dem vereinbarten Vordruck mit. In begründeten Ausnahmefällen sind auch weitergehende Anfragen der Krankenkasse möglich.

Muster 53: Anfrage zum Zusammenhang von Arbeitsunfähigkeitszeiten

Diese Anfrage hat für Krankenkassen besondere Bedeutung, um den Leistungsanspruch des Versicherten auf Lohnfortzahlung oder auf Krankengeld im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften prüfen zu können.

Die auf der Rückseite unter I. der Krankenkasse anzugebenden Daten beziehen sich auf die aktuelle beziehungsweise letzte Arbeitsunfähigkeit. Unter II. bis laufende Nummer 6 gibt die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitszeiten an, die ihrer Meinung nach mit der unter I. genannten Arbeitsunfähigkeit in ursächlichem Zusammenhang stehen können.

Bei III. wird nicht die Angabe sämtlicher Diagnosen verlangt, sondern nur derjenigen, die für sich allein betrachtet eine Arbeitsunfähigkeit ausgelöst hätten.