Nivolumab
Handelsname: Opdivo®
Anwendungsgebiet: Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms (mono)*
Pharmazeutischer Unternehmer: Bristol-Myers Squibb
Beginn des Verfahrens: 15.07.2015
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 07.01.2016
Inhalt des Beschlusses:
Zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
a) nicht vorbehandelte Patienten mit einem BRAF**-V600-mutierten Tumor | |
Vemurafenib | Zusatznutzen ist nicht belegt |
b) nicht vorbehandelte Patienten mit einem BRAF**-V600-wildtyp Tumor | |
Dacarbazin oder Ipilimumab | Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen |
c) vorbehandelte Patienten | |
patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes unter Berücksichtigung des Zulassungsstatus und der jeweiligen Vortherapie | Zusatznutzen ist nicht belegt |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.** BRAF = rapidly accelerated fibrosarcoma Isoform B
Zusammenfassung:
Nivolumab ist ein immunmodulierender Antikörper: Die antitumorale Wirkung des Programmed-Cell-Death-1-Rezeptor-Antikörpers erfolgt indirekt über die Verstärkung der T-Zell-vermittelten Immunantwort.
Für die Subgruppe a führte der pharmazeutische Unternehmer einen adjustierten indirekten Vergleich von Nivolumab gegenüber Vemurafenib über Dacarbazin als Brückenkomparator durch. Dieser indirekte Vergleich war jedoch nicht verwertbar, da die eingeschlossenen Studien nicht ähnlich genug waren. Somit ist der Zusatznutzen für diese Patientengruppe nicht belegt.
Der Nutzenbewertung für die Subgruppe b lag eine randomisierte, verblindete Studie bei 418 therapienaiven Patienten mit einem BRAF-V600-wildtyp Melanom zugrunde. Die Studie wurde nach einer Zwischenauswertung vorzeitig beendet. Den Patienten des Dacarbazin-Arms wurde ein Cross-Over in den Nivolumab-Arm erlaubt. Die Behandlung mit Nivolumab ergab zu diesem Zeitpunkt eine Verlängerung des Gesamtüberlebens im Vergleich zu Dacarbazin: 50 Todesfälle unter Nivolumab im Vergleich zu 96 Todesfällen unter Dacarbazin. Zwei-Jahres-Daten bestätigten den Überlebensvorteil.
Auch im Bereich Nebenwirkungen zeigten sich bei der Subgruppe b trotz der erheblich längeren Beobachtungsdauer nur Vorteile für Nivolumab. Die Lebensqualitäts- und Morbiditätsdaten waren aufgrund zu geringer Rücklaufquoten nicht bewertbar. Der Gemeinsame Bundesausschuss stellte insgesamt einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen fest.
Für die Subgruppe c wurde ebenfalls eine kontrollierte Studie vorgelegt. Die vorgelegten Auswertungen waren jedoch nicht verwertbar. Auch der Hersteller hielt die Studie für ungeeignet und extrapolierte deshalb die Ergebnisse von nicht vorbehandelten Patienten auf vorbehandelte Patienten. Dem folgte der Gemeinsame Bundesausschuss unter anderem wegen Unsicherheiten über den Stellenwert der Abfolge von Chemo- und Immuntherapie für den Therapieerfolg nicht. Somit ist der Zusatznutzen nicht belegt.