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2020

Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

In einem gemeinsamen offenen Brief wenden sich Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der Verband medizinischer Fachberufe an Bundesgesundheitsminister Jens Sphan. - Sonderbonus für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte als besonders belastete und gefährdete Gesundheitsberufe mit Systemrelevanz - Nationale Teststrategie: Aufnahme von MFA und ZFA

21. August 2020

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

mehr als 400.000 Medizinische Fachangestellte (MFA) und mehr als 200.000 Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) haben sich während der ersten Pandemiephase den Herausforderungen gestellt und damit das Gesundheitswesen funktionsfähig sowie wichtige Versorgungsstrukturen in den Arzt- und Zahnarztpraxen aufrecht erhalten. Das erklärte Ziel, die Kliniken zu entlasten und möglichst viele Patientinnen und Patienten im ambulanten Bereich zu versorgen, wurde auf diese Weise erreicht. Inzwischen wissen wir, dass 6 von 7 COVID-19-Patient*innen ambulant behandelt wurden. Die zahnärztliche Betreuung der Patient*innen wurde ebenfalls während der gesamten Zeit sichergestellt.

Die Praxisteams haben dabei unter kritischen Bedingungen gearbeitet, weil Schutzmaterial nicht ausreichend zur Verfügung stand.

Im Rahmen der nun laufenden Diskussion um die Gerechtigkeit bei der Zahlung eines steuerfinanzierten Sonderbonus halten wir es für angebracht, dass Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte ebenso berücksichtigt werden. Warum?

Mindestens zwei Argumente sprechen dafür:

Zum einen zeigen die Zahlen der Arbeitsunfähigkeitsdaten vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO), dass MFA und ZFA unter den Top Ten der Berufsgruppen mit den höchsten krankheitsbedingten Fehlzeiten im Zusammenhang mit Covid-19 liegen. So haben im betrachteten Zeitraum 1.207 je 100.000 beschäftigte MFA im Zusammenhang mit Covid-19 an ihrem Arbeitsplatz gefehlt. Damit waren MFA rund 2,5-mal so häufig betroffen wie der Durchschnitt von 474 je 100.000 AOK-versicherten Beschäftigten. Sie liegen in etwa auf gleich hohem Niveau wie die Beschäftigten in der Altenpflege mit 1.283 und der Gesundheits- und Krankenpflege mit 1.237 Betroffenen.

Das Infektionsrisiko für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte ist aufgrund der Nähe zu den Patient*innen unverändert hoch und wird aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung weiter ansteigen. Viele Patient*innen sind verunsichert und brauchen das persönliche Gespräch mit der Fachkraft MFA bzw. ZFA. Einige Patient*innen melden sich für den Test oder im Verdachtsfall vorher nicht telefonisch an. Das Erscheinen ohne vorherige Rücksprache erhöht zusätzlich die Infektionsrisiken der Beschäftigten und der übrigen Patient*innen in den Praxen.

In diesem Zusammenhang ist es unverständlich, warum MFA und ZFA, wie auch andere Gesundheitsberufe im niedergelassenen Bereich, bei der Nationalen Teststrategie SARS-CoV-2 nicht berücksichtigt wurden. Zum Schutz der Berufsangehörigen und der Patient*innen müssen MFA und ZFA regelmäßige kostenfreie Tests eingeräumt werden. 
 

Zum anderen wird offiziell erklärt, dass der Bonus für die Altenpflege das Lohngefälle zwischen Alten- und Krankenpflege ausgleichen soll. Bei diesem Argument lohnt sich ein Blick auf den aktuellen Entgeltatlas der Arbeitsagentur. Dort wird für das Jahr 2019 als Mittleres Entgelt (Median) in Deutschland folgendes Bruttoentgelt für Vollzeitbeschäftigte angegeben:

Beruf/Tätigkeit Anforderungsniveau Bruttoentgelt 2019 (Median)
Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r Fachkraft 2.123 Euro
Altenpflegehelfer*in Helfer-/Anlerntätigkeiten 2.146 Euro
Medizinische*r Fachangestellte*r Fachkraft 2.448 Euro
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*in Helfer-/Anlerntätigkeiten 2.677 Euro
Altenpfleger*in Fachkraft 3.032 Euro
Gesundheits- und Krankenpfleger*in Fachkraft 3.547 Euro

Wenn das ambulante Gesundheitswesen weiter eine stabile Säule der Versorgung bleiben soll, dann müssen auch MFA und ZFA als systemrelevante Berufe neu bewertet werden. Das ist mit Blick auf die Struktur der Freien Berufe nicht allein durch Tarifverhandlungen möglich, sondern muss durch die Gesellschaft gegenfinanziert werden. Ein erstes Zeichen der Anerkennung der besonderen Belastungen von MFA und ZFA ist die Berücksichtigung bei der Zahlung des Sonderbonus.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Klaus Reinhardt Präsident Bundesärztekammer (BÄK)
Dr. Peter Engel Präsident Bundeszahnärztekammer e. V. (BZÄK)
Dr. Andreas Gassen Vorsitzender des Vorstandes Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV
Hannelore König Präsidentin, Verband medizinischer Fachberufe e.V.