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Hofmeister – Klare Ansage in Richtung Apotheken: „Eine Impfung ist kein Freibier!“

Um dieses Mal mit Blick auf die Corona-Pandemie sicher und ohne unnötige Einschränkungen durch Herbst und Winter zu kommen, hat Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), auf der heutigen Vertreterversammlung in Bremen die Politik aufgefordert, jetzt schon die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen – vor allem in puncto Impfen.

Bremen, 23. Mai 2022 - „Anstatt Angst und Schrecken zu erzeugen und düstere Szenarien zu entwerfen, ist es dringend erforderlich, jetzt die Rahmenbedingungen zu schaffen für eine erfolgreiche Impfkampagne im Herbst“, sagte Hofmeister.

Die Arztpraxen stünden für eine Impfkampagne im Herbst zum Schutz gegen Grippe und COVID-19 inklusive notwendiger Auffrischungsimpfungen zur Verfügung.

Zu den hierfür zu treffenden Vorkehrungen durch die Politik zählen für den KBV-Vize unter anderem die Verfügbarkeit von ausreichenden Mengen der auf die aktuellen Virusvarianten angepassten Impfstoffe und der Abbau des mit der Impfung verbundenen bürokratischen Aufwands.

Hofmeister wies ausdrücklich darauf hin, dass etwaige Pläne, die Corona-Impfzentren auch für andere Schutzimpfungen wie gegen Masern, Mumps oder Keuchhusten bei Geflüchteten aus der Ukraine vorzuhalten, überflüssig seien.

„Ärztinnen und Ärzte stehen mit einem flächendeckenden Netz an Praxen bereit, Schutzimpfungen, die sie jedes Jahr millionenfach durchführen, auch den Vertriebenen aus der Ukraine anzubieten. Wir können das, und wir tun das!“ 

Für die Praxen sei der Ukraine-Krieg nach der Pandemie schon die zweite außergewöhnliche Herausforderung in kurzer Zeit. „Und auch diese meistern sie geräuschlos, ungeheuer engagiert und mit Bravour“, konstatierte Hofmeister und dankte allen Kolleginnen und Kollegen samt ihren Praxisteams für das Engagement bei der Hilfe der in Not geratenen Menschen:

„Einmal mehr zeigt das ambulante Gesundheitssystem in Deutschland, wie flexibel und belastbar es ist und zur Not auch fähig zur Improvisation, wenn zentrale Vorgaben fehlen.“

Der KBV-Vize kritisierte das wiederholte Werben der Spitze der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) für das Impfen in Apotheken: „Die ABDA behauptet immer wieder, dies wäre der Schlüssel, um die Impfquoten in Deutschland – insbesondere bei der Grippeschutzimpfung – deutlich zu steigern. Aber haben die Menschen wirklich darauf gewartet?“

Die Zahlen aus den bisherigen Modellregionen, in denen Apotheken Grippeschutzimpfungen anböten, ließen arge Zweifel an der Euphorie aufkommen, so Hofmeister: „In Nordrhein haben sich in den beiden zurückliegenden Jahren dem Vernehmen nach gerade einmal 1.800 Menschen in Apotheken gegen Influenza impfen lassen.“

Ab diesem Herbst dürfen Apotheken laut Bundestagsbeschluss nicht mehr nur in Modellprojekten, sondern grundsätzlich und bundesweit Grippeschutzimpfungen durchführen. Hofmeister widersprach dem Argument der ABDA, dass mit einem solchen „niedrigschwelligen Angebot“ vor allem die Menschen erreicht würden, die keinen Hausarzt haben oder keine Zeit hätten, in eine Praxis zu kommen. 

„Zur Erinnerung: Die Ständige Impfkommission gibt eine klare Empfehlung, wer eine Influenza-Impfung erhalten sollte“, sagte Hofmeister. Dies seien in erster Linie Personen ab 60 Jahren, Schwangere und Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens.

Hofmeister: „Ich würde mal davon ausgehen, dass gerade diese Menschen ohnehin in ärztlicher Behandlung sind. Gerade für die zuletzt Genannten bedarf es einer Indikationsstellung durch einen Arzt. Eine Impfung ist kein Freibier!“

Letztendlich sei es aus der berufspolitischen Sicht der Apotheken mehr als fragwürdig, offensiv Aufgaben einer befreundeten Profession zu übernehmen.

Hofmeister: „Als freie und überwiegend selbstständige Heilberufler sind Apothekerinnen und Apotheker eigentlich unsere natürlichen Verbündeten – die meisten von ihnen sehen das zum Glück genauso.

Aus Gründen der Verbesserung der Versorgung muss viel eher ein Dispensierrecht für Praxen und Notfallambulanzen her, um Erkrankten nach dem Arztbesuch mühsame Wege der Arzneimittelbeschaffung zu ersparen.“

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