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KBV-Vorstand zum freiwilligen und schrittweisen Rollout des eRezepts: „Unsere Bedenken wurden gehört.“

Der Vorstand der KBV äußerte sich zu den neuen Plänen der gematik für den eRezept-Rollout.

Berlin, 1. Juni 2022 - „Unsere Bedenken wurden gehört: Eine automatische und verpflichtende Einführung des eRezepts zum 1. September in zwei Bundesländern ist vom Tisch. Vielmehr wird es ab Anfang September eine freiwillige Teilnahme von Pilotpraxen geben – und das unter klaren Rahmenbedingungen, die entscheidend dafür sind, wann und wie der weitere Rollout erfolgen wird“, erklärte heute Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Gemeinsam mit seinen beiden Vorstandskollegen Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel dankte er ausdrücklich den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein, dass sie sich bereit erklärt haben, als Testregionen die Einführung des eRezepts zu unterstützen. Der Dank ging zugleich in Richtung Bundesgesundheitsministerium. „Minister Lauterbach hat mehrfach betont, dass er Verständnis für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen hat und den vielen Problemen, denen sie sich bei der Umsetzung der Digitalisierung ausgesetzt sehen. Das BMG hat die Beschlüsse der gestrigen Sondergesellschafterversammlung der gematik ausdrücklich unterstützt und mitgetragen“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV.

„Grundsätzlich werden die jeweiligen Rollout-Phasen erst dann umgesetzt, wenn alle abgestimmten Qualitätskriterien erreicht und dies von den Gesellschaftern auch so festgestellt wird“, erläuterte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstands. So erfolge frühestens drei Monate nach Start der ersten Phase und auch nur dann, wenn ein gemeinsamer Beschluss über den erfolgreichen Abschluss getroffen werde, der Einstieg in die nächste Phase mit sechs weiteren Bundesländern beziehungsweise KV-Regionen ebenfalls auf freiwilliger Basis. Genauso gehe es dann flächendeckend weiter. Die gematik soll Vorschläge erarbeiten, welche Anreizsysteme zur Testteilnahme kurzfristig etabliert werden können. Der Start in den Regionen erfolgt in Abstimmung mit den KVen und in Abhängigkeit von der tatsächlichen technischen und organisatorischen Verfügbarkeit. Das heißt: Auch alle anderen Beteiligten (Apotheken) müssen in der Lage sein, mit eRezepten zu arbeiten. Die gematik wird den Startprozess eng begleiten und eine zentrale Servicestruktur (etwa mit einer Hotline) aufsetzen.