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„Es droht eine massive Schädigung der ambulanten Versorgungsstrukturen“

Der GKV-Spitzenverband fordert den Gesetzgeber dazu auf, den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten für die kommenden Jahre einen Inflationsausgleich vorzuenthalten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kündigt deutliche Konsequenzen an.

Berlin, 29. September 2022 - „Der GKV-Spitzenverband geht wohl davon aus, dass seine Forderungen bei der Ampelkoalition und deren Gesundheitsminister Prof. Lauterbach auf offene Ohren treffen und ignoriert kaltschnäuzig die Arbeit der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen und ihrer Teams. Dass die Kassen damit grob die Interessen der Patientinnen und Patienten missachten, stört offensichtlich niemanden mehr. Die Kassenfunktionäre sagen ganz klar, dass sie nicht bereit sind, die Struktur der ambulanten Versorgung weiterzuentwickeln und versagen notwendige Finanzmittel. Das heißt umgekehrt, dass die niedergelassenen Hausärzte und Fachärzte sowie die Psychotherapeuten ihre Leistungen deutlich einschränken müssen und werden. Wir müssen den Patientinnen und Patienten dann auch klar sagen, wer dafür verantwortlich ist: die Krankenkassen“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, in einer ersten Stellungnahme. „Wir werden gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen deutliche Konsequenzen gegenüber den Krankenkassen ziehen und uns dazu schnellstmöglich abstimmen. Einen solchen Affront der Kassenseite hat es noch nie gegeben“, kündigte er gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel an.

In seiner Stellungnahme zum Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes fordert der Kassenverband den Gesetzgeber auf, den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten einen Inflationsausgleich für die Jahre 2023 und 2024 vorzuenthalten. Zudem soll nach den Vorstellungen der Kassenseite der Orientierungswert für das Jahr 2024 auf dem Niveau 2023 und Punktwertzuschläge für die Jahre 2023 und 2024 auf den Stand von 2022 eingefroren werden.

„Die Auswirkung einer solchen Neuregelung bestünde darin, dass damit nicht nur eine finanzielle Nullrunde für Praxen im Jahr 2024 bewirkt wäre, sondern zudem für die Jahre 2023 und 2024 jeglicher Spielraum für die Vereinbarung höherer Zuschläge verunmöglicht würde. Der Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes läuft daher im Ergebnis nicht nur auf eine doppelte Nullrunde hinaus, sondern bedeutet durch die Inflation im Lande eine reale Mittelkürzung von acht bis zehn Prozent pro Jahr“, so KBV-Chef Gassen. „Dieses Verhalten des GKV-Spitzenverbandes dokumentiert, dass ihm die Versorgung der Menschen in unserem Land vollkommen egal ist. Dies kann von der KBV, den KVen und den Niedergelassenen nicht mehr toleriert werden“, führte Hofmeister aus.

„Fast 700 Millionen Behandlungsfälle jährlich mit über einer Milliarde Arzt-Patientenkontakte: Das leistet die ambulante Versorgung – und zwar nur sie!“, so Gassen. „Die Frage stellt sich daher, ob mit dem GKV-Spitzenverband nicht nur gegenüber dem KV-System, sondern insbesondere gegenüber dem gesamten ambulanten Versorgungsbereich, in dem die Niedergelassenen mit großem Engagement und großer Verantwortung die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten auch unter widrigen Bedingungen sicherstellen, überhaupt noch ernsthaft verhandelt werden kann angesichts dieses bewussten und gewollten massiven Affronts. Hier droht eine massive irreversible Schädigung der Versorgungsstrukturen in unserem Land.“, stellten die KBV-Vorstände klar.