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Vier Bundesländer wollen Corona-Isolationspflicht aufheben: „Ein folgerichtiger Schritt“

„Folgerichtig ist der Schritt von vier Bundesländern, die Corona-Isolation und die damit verbundenen Quarantäneregeln aufzuheben“, kommentierte heute Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Berlin, 14. November 2022 - Bevor nun ein Ratespiel beginne, welche Regelungen in welchen Bundesländern genau gelten, wäre ein bundesweit einheitliches Vorgehen sinnvoll. „Das Vorpreschen der vier Länder macht vor dem Hintergrund der derzeitigen Corona-Lage Sinn. In Einrichtungen, in denen es ein größeres Risiko gibt, etwa in Krankenhäusern oder Arztpraxen, liegen mittlerweile gute Hygienekonzepte vor. Wer sich trotz Corona gesund fühlt, sollte daher zur Arbeit gehen können – und dann beispielsweise eine Maske tragen. Auf diese Weise lassen sich personelle Einschränkungen im Bereich der kritischen Infrastruktur zudem verhindern“, führte Gassen aus. 

„Wir müssen zurück zur Normalität und mit Corona umgehen und leben wie mit anderen Infektionskrankheiten auch“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. „Im Falle gefährlicherer Varianten können Quarantäne-Regelungen natürlich weiterhin sinnvoll sein“, so Hofmeister. „Wir sollten zudem grundsätzlich die Frage stellen, ob anlassloses Testen bei gesunden Menschen überhaupt noch einen Sinn ergibt, außer vielleicht in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Ein flächendeckendes, anlassloses Testen machen wir auch sonst nicht in der Medizin“, erklärte KBV-Chef Gassen.