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Stand 14.09.2022

Abrechnung und Vergütung

Verhandlungen über Finanzierung der ambulanten Versorgung

Jährliche Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Orientierungswertes

KBV und GKV-Spitzenverband haben den gesetzlichen Auftrag, jährlich über die Morbiditätsentwicklung und über die Anpassung des Orientierungswertes zu verhandeln. Eine Vorgabe des Gesetzgebers ist, dass die Krankenkassen das volle Morbiditätsrisiko ihrer Versicherten tragen müssen.

Das bedeutet: Nimmt die Zahl der Erkrankungen und damit der Behandlungsbedarf in der Bevölkerung zu, müssen die Kassen entsprechend mehr Geld bereitstellen. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die steigenden Praxiskosten bei der Berechnung der Preise für ärztliche Leistungen zu berücksichtigen sind. Dazu wird der Orientierungswert jährlich angepasst.

Die auf Bundesebene erzielten Ergebnisse bilden die Grundlage für die anschließenden Verhandlungen zwischen den 17 KVen und den regionalen Krankenkassen: Denn wie viel Geld letztlich für die medizinische Versorgung der Menschen in den einzelnen KV-Bereichen bereitsteht, ist Sache der Landesebene.

Verhandlungen 2023: Schiedsspruch gegen Ärzteseite

Wie sind die Verhandlungen gelaufen?

Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV: Also, wir haben uns jetzt auch in der finalen Runde der Verhandlungen nicht einigen können. Die Positionen lagen weit auseinander, das war bekannt. Wir haben deutlich auf die finanzielle Situation der Praxen hingewiesen, die insbesondere unter dem diesjährigen hohen Inflationsdruck leiden, der aber in der Systematik, die jetzt auch diesem Beschluss zugrunde liegt, erst im nächsten Jahr Berücksichtigung findet. Das ist natürlich ein Jahr zu spät und von daher ist es ein schwacher Trost, dass dann die hohen Inflationsraten dieses Jahres Eingang finden, und es ist von daher ein Beschluss gegen die Ärzteseite gefasst worden, der eine Punktwertsteigerung von nur 2,0 Prozent vorsieht.

Wie bewerten Sie das Ergebnis?

Es wird das Problem bleiben, dass die Praxen bereits dieses Jahr mit hohen Kostensteigerungen belastet sind, insbesondere im Bereich der Energie, aber auch im Bereich der Gehaltsforderungen der MFAs, die ja bereits im letzten Jahr eine deutliche Steigerung erfahren haben, die zwar für dieses Jahr im OW Abbildung gefunden hat, aber die diesjährigen Steigerungen natürlich erst im nächsten Jahr für den OW 24 wirksam werden. Damit ziehen wir diese Unterfinanzierung wieder ein Jahr mit uns und hier war leider keine Abweichung der bisherigen Systematik zu erreichen. Das ist ein Problem, was wir offen adressieren müssen. Und man darf ja nicht vergessen, dass neben dem aus unserer Sicht völlig unzureichenden Abschluss des Orientierungswertes wir eine Gesetzgebung erleben, die darauf abzielt, den Praxen aktiv ins Portemonnaie zu greifen, in dem die Neupatientenregelung, die ja zumindest die volle Quotierung dieser Leistungen ermöglicht, zurückgefahren werden, sondern das ist eine hochbrisante Situation steigende Kosten, fehlender Inflationsausgleich über den OW und gleichzeitig aktiver Mittel-Entzug aus den Praxen.

Wie geht es nun weiter?

Was wir auf jeden Fall nach diesem Beschluss adressieren werden, ist ein Thema, was wir bereits heute angesprochen haben. Das ist eine zumindest Überbrückungsfinanzierung der hohen Energiekosten, die manche Praxen in extremer Weise trifft. Denken wir nur an Radiologen, Nephrologen und viele mehr. Aber auch die normale konservative Praxis hat natürlich mit hohen Energiekosten zu kämpfen. Hier muss es eine Regelung finden. Hier werden wir auch auf die Kassen zugehen und schauen, ob wir hier eine Lösung finden, auch gegebenenfalls unter Zuhilfenahme des Wirtschaftsministeriums. Weil hier ist natürlich eine kritische Infrastruktur, nämlich die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, gefährdet durch massiv explodierende Energiekosten, die auch an anderer Stelle kompensiert werden. Denken wir nur an die Krankenhäuser. Das muss auch für die Praxen gelten.

Hintergrund der aktuellen Verhandlungen

Bei den aktuellen Verhandlungen ging es nicht um steigende Arzthonorare. Ziel der Verhandlungen war der Erhalt der Struktur der ambulanten Versorgung und die Finanzierung von Leistungen für die Gemeinschaft der über 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten. 

Die Kosten für den Praxisbetrieb sind allein zwischen 2017 und 2020 nach Angaben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) um durchschnittlich 13,2 Prozent gestiegen. Das ist ein Anstieg von 142.000 Euro auf 160.900 Euro pro Praxisinhaber.

Der Grund: Deutliche Kostensteigerungen bei Personal und Ausstattung sowie die hohe Inflation. 

Zwischen 2017 und 2020 sind die Personalausgaben um 18,9 Prozent gestiegen. Damit machen sie rund 56 Prozent der Gesamtkosten des Praxisbetriebs aus. Große Kostensprünge gab es zudem bei Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung (+38,4 Prozent), bei Material und Labor (+19 Prozent) sowie bei der Miete für Praxisräume (+3 Prozent).

Zu berücksichtigen ist auch, dass die Inflation nach Angaben des Statistische Bundesamtes im genannten Zeitraum lediglich 3,7 Prozent betrug, im August 2022 aber bereits bei 7,9 Prozent liegt.

Im laufenden Jahr 2022 ist mit weiteren 12.700 Euro Mehrkosten pro Praxisinhaber zu rechnen.
 

Weitere Infos zu den Verhandlungen für 2023

Beschlüsse zu den Verhandlungen für 2023