Edoxaban
Handelsname: Lixiana®
Anwendungsgebiet: Prophylaxe von Schlaganfällen und systemischen Embolien bei nicht-valvulärem Vorhofflimmern; Behandlung und Prophylaxe von tiefen Venenthrombosen und Lungenembolien*
Pharmazeutischer Unternehmer: Daiichi Sankyo Deutschland
Beginn des Verfahrens: 1. August 2015
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 21. Januar 2016
Inhalt des Beschlusses:
Indikation | zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
Schlaganfälle und systemische Embolien bei nicht-valvulärem Vorhofflimmern; tiefe Venenthrombosen und Lungenembolien* |
a) Prophylaxe von Schlaganfällen und systemischen Embolien bei Erwachsenen mit nicht-valvulärem Vorhofflimmern und einem oder mehreren Risikofaktoren wie kongestiver Herzinsuffizienz, Hypertonie, Alter ≥ 75 Jahren, Diabetes mellitus, Schlaganfall oder transitorischer ischämischer Attacke in der Anamnesestudien | |
Vitamin-K-Antagonisten | Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen | |
b) Behandlung von tiefen Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE) sowie Prophylaxe von rezidivierenden TVT und LE bei Erwachsenen | ||
Vitamin-K-Antagonisten | Zusatznutzen ist nicht belegt |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Zusammenfassung:
Für das Anwendungsgebiet a) stellte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen fest. Edoxaban zeigte im Wesentlichen Vorteile beim Auftreten größerer Blutungen, die einschließlich der hämorrhagischen Schlaganfälle als unerwünschte Ereignisse gewertet wurden. Dagegen bestanden bei der Mortalität und bei Morbiditätsendpunkten keine signifikanten Unterschiede zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Warfarin. In der Studie zeigten sich Effektmodifikationen bezüglich des Geschlechts, des Alters, des Schlaganfallrisikos, der Studienregionen und der Nierenfunktion. Hierauf wird in den Tragenden Gründen eingegangen; dies führt jedoch nicht zu unterschiedlichen Bewertungen der jeweiligen Patientengruppen. Daten zur Lebensqualität lagen für beide Anwendungsgebiete nicht vor.
Für das Anwendungsgebiet b) konnte der Zusatznutzen nicht belegt werden. Bezüglich der Unterteilung in Initialbehandlung und Langzeitprophylaxe wurde in der der Bewertung zugrunde liegenden Studie zwar unterschieden, welche Patienten aufgrund transienter Risikofaktoren eher für eine zeitlich begrenzte Therapie von drei bis sechs Monate in Frage kamen und welche Patienten aufgrund persistierender Risikofaktoren eher für eine längere Prophylaxe (12 Monate) prädisponiert waren. Die Entscheidung über die tatsächlichen Behandlungsdauern während der Studie blieb aber den Prüfärzten vorbehalten und stimmte sehr oft nicht mit der Ersteinschätzung überein. Auswertungen getrennt nach Initialtherapie und Langzeitprophylaxe waren auch wegen unzureichender Studiendaten des Warfarin-Arms nicht möglich.
Bei einer Bewertung der Gesamtpopulation zeigte sich einzig für die klinisch relevanten nicht größeren Blutungen (= nicht schwerwiegende bzw. nicht schwere Symptome und Nebenwirkungen) ein statistisch signifikanter Unterschied von Edoxaban gegenüber Warfarin. Aufgrund geringfügiger Effektstärken und methodisch bedingter Unsicherheiten war ein Zusatznutzen von Edoxaban gegenüber der Vergleichstherapie jedoch nicht abzuleiten.