Panobinostat
Handelsname: Farydak®
Anwendungsgebiet: in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason zur Behandlung von Erwachsenen mit rezidiviertem und/oder refraktärem Multiplen Myelom, die mindestens zwei vorausgegangene Therapien, darunter Bortezomib und eine immunmodulatorische Substanz, erhalten haben*
Pharmazeutischer Unternehmer: Novartis Pharma
Beginn des Verfahrens: 01.10.2015
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 17.03.2016
Inhalt des Beschlusses:
Indikation | zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens | |
in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason zur Behandlung von Erwachsenen mit rezidiviertem und/oder refraktärem Multiplen Myelom, die mindestens zwei vorausgegangene Therapien, darunter Bortezomib und eine immunmodulatorische Substanz, erhalten haben* | |||
Bewertung des Ausmaßes des Zusatznutzens auf Grundlage der Zulassungsstudien | Zusatznutzen ist nicht quantifizierbar | ||
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Zusammenfassung:
Panobinostat ist der erste zugelassene Histon-Deacetylase-Inhibitor und wirkt als Wirkungsverstärker von Bortezomib. Als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) galt der medizinische Zusatznutzen von Panobinostat bereits durch die Zulassung als belegt. Das Ausmaß des Zusatznutzens musste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) anhand der Zulassungsstudien bewerten.
Die Zulassung von Panobinostat erfolgte auf Basis der doppelblinden, randomisierten, placebo-kontrollierten, multizentrischen Phase-III-Studie PANORAMA-1. In dieser wurden insgesamt 768 Patienten mit Multiplem Myelom eingeschlossen, die 1:1 zu Panobinostat + Bortezomib + 20 Milligramm Dexamethason und im Kontrollarm zu Placebo + Bortezomib + 20 Milligramm Dexamethason randomisiert wurden. Obwohl die Zulassung auf Patienten beschränkt ist, die mindestens zwei Vorbehandlungen hatten, wurden in der Studie Patienten mit ein bis drei Vortherapien berücksichtigt. Daher entsprach nur eine Teilpopulation von 73 Patienten im Interventionsarm und 74 Patienten im Kontrollarm der Zulassung.
Das mediane Gesamtüberleben betrug zunächst im Interventionsarm 26,1 Monate und im Vergleichsarm 19,5 Monate. Beim finalen Datenschnitt nach einer medianen Nachbeobachtungszeit von etwa 91 Wochen sank die mediane Differenz auf sechs Monate. Diese Unterschiede waren allerdings statistisch nicht signifikant. Beim progressionsfreien Überleben, dem primären Endpunkt der Studie, zeigte sich unter Panobinostat in der zulassungskonformen Teilpopulation eine deutliche Verlängerung, die sich allerdings nicht in einen entsprechenden Unterschied in der medianen Gesamtüberlebenszeit widerspiegelte. Unerwünschte Ereignisse traten in der zulassungskonformen Teilpopulation in beiden Behandlungsgruppen bei fast allen Patienten auf. Vor diesem Hintergrund hat der G-BA den Zusatznutzen von Panobinostat anerkannt, das Ausmaß aber als nicht quantifizierbar bewertet.