Regorafenib
Handelsname: Stivarga®
Anwendungsgebiet: Behandlung von Erwachsenen mit metastasiertem Kolorektalkarzinom, die zuvor mit verfügbaren Therapien behandelt wurden oder die für diese nicht geeignet sind*
Pharmazeutischer Unternehmer: Bayer Vital
Beginn des Verfahrens: 1. Oktober 2015
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 17. März 2016
Inhalt des Beschlusses:
Indikation |
zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
Behandlung von Erwachsenen mit metastasiertem Kolorektalkarzinom, die zuvor mit verfügbaren Therapien behandelt wurden oder die für diese nicht geeignet sind* |
Best Supportive Care** |
Zusatznutzen ist nicht belegt |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
** Als „Best Supportive Care“ wird die Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet.
Zusammenfassung:
Der Gemeinsame Bundesausschuss erkannte für Regorafenib in seinem Beschluss vom 20. März 2014 einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen gegenüber Best Supportive Care an. Der Beschluss wurde auf anderthalb Jahre befristet, um dem Hersteller zu ermöglichen, weitere Daten für eine Re-Evaluierung einzureichen, vor allem zur Morbidität und Lebensqualität, aber auch für Patienten mit einem ECOG-Performance-Status > 1.
Zur erneuten Nutzenbewertung legte der Hersteller neben der bereits bekannten CORRECT-Studie nun auch eine Teilpopulation von 75 Patienten, die dem Anwendungsgebiet entsprachen, aus der placebokontrollierten, doppelblinden Phase-III-Studie CONCUR-Studie vor. Auch hier waren ausschließlich Patienten mit einem ECOG-Performance-Status von 0 oder 1 eingeschlossen. Die Daten aus dieser Studie bzw. der relevanten Teilpopulation ließen keine belastbaren Aussagen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität und Morbidität zu. Außerdem zeigten die Daten keine statistisch signifikante Verlängerung der Überlebensdauer auf.
Daher wurden zur Bewertung noch einmal die Daten der CORRECT-Studie herangezogen, in der sich ein geringer medianer Überlebensvorteil von 42 Tagen bei gleichzeitig mehr schweren Nebenwirkungen (CTCAE-Grad ≥ 3) zeigte. Auch in der Metaanalyse beider Studien ergab sich ein Vorteil im Gesamtüberleben. Für das Symptom Diarrhö zeigte sich erneut ein statistisch signifikanter und auch relevanter Nachteil von Regorafenib gegenüber Best Supportive Care. Zudem gab es nun Nachteile bei der Lebensqualität (Rollenfunktion und soziale Funktion), die aufgrund fehlender Informationen im Rahmen der ersten Bewertung damals noch nicht erkennbar waren.
Der Gemeinsame Bundesausschuss kam bei der erneuten Bewertung zu dem Ergebnis, dass für Regorafenib ein Zusatznutzen nicht belegt ist. Durch die Nachteile bei Nebenwirkungen und Lebensqualität werde die Relevanz des geringen Vorteils beim Gesamtüberleben von 42 Tagen in Frage gestellt.