Dabrafenib
Handelsname: Tafinlar®
Anwendungsgebiet:
- in Kombination mit Trametinib zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit nicht-resezierbarem oder metastasiertem Melanom mit einer BRAF-V600-Mutation*
Pharmazeutischer Unternehmer: Novartis Pharma
Beginn des Verfahrens: 01.10.2015
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 17.03.2016
Inhalt des Beschlusses:
Zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
Vemurafenib | Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Zusammenfassung:
Dabrafenib war zunächst nur als Monotherapie von Erwachsenen mit nicht-resezierbarem oder metastasiertem Melanom mit einer BRAF-V600-Mutation zugelassen. Im Oktober 2015 erfolgte die Zulassungserweiterung für die Kombinationstherapie mit Trametinib. Zeitgleich wurde Trametinib als Monotherapie für dasselbe Anwendungsgebiet in den Verkehr gebracht.
Bei BRAF-Mutationen ist der MAPK (Mitogen-activated protein kinase)-Signalweg aktiviert. Dabrafenib ist ein BRAF-Inhibitor, Trametinib dagegen ein MEK-Inhibitor. Beide Wirkstoffe greifen auf unterschiedlichen Stufen des aktivierten MAPK-Signalweges an – ein potentieller Synergismus, der unter anderem eine Verzögerung der Resistenzentwicklung bewirken soll.
Für die Kombination von Dabrafenib mit Trametinib legte der pharmazeutische Unternehmer Daten aus der randomisierten, offenen, multizentrischen, aktiv kontrollierten Studie COMBI-v (MEK116513) vor, in der die Wirkstoffkombination direkt mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie Vemurafenib verglichen wurde. Dabei zeigte sich eine moderate Verlängerung der Überlebensdauer sowie eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der krankheitsbedingten Symptomatik bei zugleich positiven Effekten auf die gesundheitsbezogene Lebensqualität und einer bedeutsamen Verringerung von Nebenwirkungen.
In der Gesamtbetrachtung der vorliegenden Ergebnisse zu Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und Nebenwirkungen ergab sich für Dabrafenib in Kombination mit Trametinib eine bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens. Vor diesem Hintergrund sah der Gemeinsame Bundesausschuss einen Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen.