Aflibercept
Handelsname: Eylea®
Anwendungsgebiet: Visusbeeinträchtigung aufgrund einer myopen choroidalen Neovaskularisation*
Pharmazeutischer Unternehmer: Bayer Vital
Beginn des Verfahrens: 01.12.2015
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 19.05.2016
Inhalt des Beschlusses:
Indikation | zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
Visusbeeinträchtigung aufgrund einer myopen choroidalen Neovaskularisation* |
Ranibizumab |
Zusatznutzen ist nicht belegt |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Zusammenfassung:
Aflibercept ist seit Dezember 2015 auch zur Behandlung einer Visusbeeinträchtigung aufgrund einer myopen choroidalen Neovaskularisation bei Erwachsenen im Verkehr.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie hat der Gemeinsame Bundesausschuss Ranibizumab bestimmt. Da der pharmazeutische Unternehmer keine für die Nutzenbewertung relevanten Studien vorgelegt hat (es gab weder direkt mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie vergleichende Studien noch adäquate Studien für einen adjustierten indirekten Vergleich), ist ein Zusatznutzen von Aflibercept gegenüber Ranibizumab nicht belegt.