Cobimetinib
Handelsname: Cotellic®
Anwendungsgebiet: Behandlung von Erwachsenen mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom mit einer BRAF-V600-Mutation in Kombination mit Vemurafenib*
Pharmazeutischer Unternehmer: Roche Pharma
Beginn des Verfahrens: 15.12.2015
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 02.06.2016
Inhalt des Beschlusses:
Indikation | zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
nicht resezierbares oder metastasiertes Melanom mit einer BRAF-V600-Mutation* | Vemurafenib | Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Zusammenfassung:
Cobimetinib wurde auf Grundlage der coBRIM-Studie zugelassen, einer randomisierten Phase-III-Studie bei 495 therapienaiven Patienten mit metastasiertem oder lokal fortgeschrittenem, nicht resektablen Melanom.
In der Studie wurde Cobimetinib in Kombination mit Vemurafenib gegen Vemurafenib als Monotherapie verglichen. Es lagen Ergebnisse zu fünf Datenschnitten vor, jedoch nicht immer zu allen Endpunkten. Zur Bewertung zog der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) deshalb primär den dritten Datenschnitt und für die Arzneimittelsicherheit den zeitlich naheliegenden zweiten Datenschnitt heran. Die nachgereichten Daten zum vierten Datenschnitt zum Gesamtüberleben bestätigten die Ergebnisse des dritten Datenschnitts.
Im vierten Datenschnitt zeigte sich für die Kombinationstherapie gegenüber der Vemurafenib-Monotherapie ein Überlebensvorteil von 4,9 Monaten. Weitere Vorteile waren bei der Symptomatik und der Lebensqualität zu erkennen, wobei Hinweise dafür vorlagen, dass Patienten, die älter als 65 Jahre sind, hinsichtlich der Lebensqualität nicht profitierten. Bei den Nebenwirkungen zeigten sich einerseits Vorteile bei bös- und gutartigen Neubildungen, darunter viele kutane Malignome, die eine typische Nebenwirkung unter einer BRAF-Monotherapie darstellen, sowie Alopezien und Hyperkeratosen. Andererseits gab es auch Nachteile wie schwere unerwünschte Ereignisse, Diarrhoe, Erbrechen und seröse Retinopathie.
In der Gesamtschau sah der G-BA einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen von Cobimetinib in Kombination mit Vemurafenib – basierend auf dem Überlebensvorteil und auf Vorteilen bei Morbidität und Lebensqualität. Bei den Nebenwirkungen verbleiben positive und negative Effekte. In der Abwägung werden die beträchtlichen positiven Effekte durch die negativen Effekte nicht aufgehoben.