Fingolimod
Handelsname: Gilenya®
Anwendungsgebiet: Behandlung der hochaktiven schubförmig-remittierend verlaufenden Multiplen Sklerose bei Erwachsenen, die nicht auf einen vollständigen und angemessenen Zyklus mit mindestens einer krankheitsmodifizierenden Therapie angesprochen haben*
Pharmazeutischer Unternehmer: Novartis Pharma
Beginn des Verfahrens: 01.12.2015
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 19.05.2016
Inhalt des Beschlusses:
Indikation | zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
Behandlung der hochaktiven schubförmig-remittierend verlaufenden Multiplen Sklerose bei Erwachsenen ... | a) für die in einer patientenindividuellen Bewertung eine Umstellung in Abhängigkeit von der Vortherapie oder ggf. eine Fortführung bzw. Anpassung der vorangegangenen Therapie in Frage kommt | |
Glatirameracetat oder Interferon-beta (IFN-β) 1a oder 1b, Umstellung in Abhängigkeit von der Vortherapie, ggf. Fortführung bzw. Anpassung der vorangegangenen Therapie | Zusatznutzen ist nicht belegt | |
b) für die in einer patientenindividuellen Bewertung ein Wechsel auf eine Eskalationstherapie die Therapieform ist | ||
Patientenindividuelle Therapie unter Berücksichtigung der Vortherapie und der Zulassung. | Zusatznutzen ist nicht belegt. | |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Zusammenfassung:
Für Fingolimod zur Behandlung der hochaktiven schubförmig-remittierend verlaufenden Multiplen Sklerose (MS) wurden im Rahmen der frühen Nutzenbewertung mittlerweile mehrere Beschlüsse gefasst. Im Beschluss vom 29.03.2012 wurden die Gruppen a) Patienten mit hoher Krankheitsaktivität trotz Behandlung mit einem Beta-Interferon (INF-ß) und b) Patienten mit rasch fortschreitender schwerer schubförmig-remittierend verlaufender MS bewertet. Dieser Beschluss war auf drei Jahre befristet und wurde durch eine erneute Nutzenbewertung nach Ablauf der Befristung abgelöst (Beschluss vom 01.10.2015).
Im Mai 2014 wurde die Zulassung für das Anwendungsgebiet a) erweitert. Danach konnte Fingolimod auch bei Patienten mit hoher Krankheitsaktivität trotz Behandlung mit einer anderen krankheitsmodifizierenden Therapie als INF-ß eingesetzt werden. Für dieses erweiterte Anwendungsgebiet erfolgte ebenfalls die frühe Nutzenbewertung (Beschluss vom 18.12.2014). Der Beschluss zum neu formulierten, aktuellen Anwendungsgebiet a) wurde am 19.05.2016 getroffen und löst damit die für dieses Anwendungsgebiet gefassten Beschlüsse vom 18.12.2014 und 01.10.2015 ab. In der obigen Tabelle und im nachfolgenden Text ist damit für das Anwendungsgebiet a) der Beschluss vom 19.05.2016 und für das Anwendungsgebiet b) der Beschluss vom 01.10.2015 dargestellt.
a) Der Nutzenbewertung lagen wie bei den anderen Beschlüssen zu Fingolimod die Daten der TRANSFORMS-Studie zugrunde. Hierin wurden 465 Patienten (von insgesamt 1.292) mit hochaktiver Erkrankung eingeschlossen, die eine Vorbehandlung mit entweder INF-β 1a (s.c. oder i.m.) oder 1b (s.c.) oder Glatirameracetat erhalten haben. Die Patienten wurden dann auf die Studienarme randomisiert und somit entweder einer Therapieumstellung auf Fingolimod oder einer Fortführung/Therapieumstellung auf Interferon-β 1a i.m. zugeführt.
Zur exakten Zeitdauer eines vollständigen und angemessenen Therapiezyklus besteht kein wissenschaftlicher Konsens. Nach Auffassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist die Entscheidung über den Zeitpunkt und Art der therapeutischen Konsequenz patientenindividuell zu treffen. Da aufgrund einer fehlenden validen Operationalisierung unklar blieb, bei welchen Patienten in der TRANSFORMS-Studie die Umstellung auf Fingolimod tatsächlich erst nach einem angemessenen und vollständigen Zyklus mit einer krankheitsmodifizierenden Therapie erfolgte, können nach Ansicht des G-BA aus den vorgelegten Daten keine belastbaren Aussagen bezüglich eines Zusatznutzens abgeleitet werden. Damit ist der Zusatznutzen für diese Patientengruppe nicht belegt.
b) Für Patienten mit hochaktiver schubförmig-remittierend verlaufender MS wurde eine Teilpopulation der direkt vergleichenden TRANSFORMS-Studie (Fingolimod 0,5 mg, einmal täglich oral vs. IFN-β 30 µg, einmal wöchentlich i. m.) ausgewertet. Hierbei zeigte sich eine statistisch signifikante Besserung der jährlichen Schubrate und der grippeähnlichen Erkrankungen, Kategorie Nebenwirkungen, zugunsten von Fingolimod. Der G-BA kam zu dem Ergebnis, dass ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen vorliegt.