Ramucirumab
Handelsname: Cyramza®
Anwendungsgebiet: Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms mit Tumorprogress nach platinhaltiger Chemotherapie*
Pharmazeutischer Unternehmer: Lilly Deutschland
Beginn des Verfahrens: 01.03.2016
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 01.09.2016
Inhalt des Beschlusses:
Indikation | zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms mit Tumorprogress nach platinhaltiger Chemotherapie* |
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Zusätzliche Option für Patienten mit aktivierenden EGFR-Mutationen, die noch nicht mit Afatinib, Gefitinib oder Erlotinib vorbehandelt wurden:
Zusätzliche Option für Patienten mit Patienten mit aktivierenden ALK-Mutationen, die noch nicht mit Crizotinib vorbehandelt wurden:
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Zusatznutzen ist nicht belegt | |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Zusammenfassung:
Ramucirumab ist ein monoklonaler Immunglobulin G1-Antikörper, der die Neubildung von Blutgefäßen im Tumor (Angiogenese) und in Folge das Tumorwachstum hemmen soll. Zunächst nur für die Behandlung des Magenkrebs zugelassen, darf Ramucirumab nunmehr auch bei der Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) eingesetzt werden.
Die frühe Nutzenbewertung erfolgte auf Basis der randomisierten, verblindeten Phase-III-Zulassungsstudie REVEL, in der bei 1.253 Patienten Ramucirumab add-on zu Docetaxel mit Docetaxel alleine verglichen wurde. Eingeschlossen wurden sowohl Patienten mit einem Adenokarzinom als auch solche mit plattenepithelialer Histologie. Für Ramucirumab add-on zeigte sich ein signifikanter Überlebensvorteil von 1,4 Monaten. Nachteile gab es bei den Nebenwirkungen: schwere unerwünschte Ereignisse mit CTCAE-Grad ≥ 3, Therapieabbrüche wegen unerwünschten Ereignissen, Blutungen/ Hämorrhagien sowie febrile Neutropenien. Bei der Morbidität zeigten sich keine Unterschiede; zur Lebensqualität lagen keine geeigneten Daten vor.
In einer Auswertung zeigte sich für das Gesamtüberleben eine Effektmodifikation durch das Alter: Bei getrennter Auswertung zeigte sich nur für Patienten, die jünger als 65 Jahre sind, ein Überlebensvorteil. Auch für den Endpunkt schwerwiegende unerwünschte Ereignisse zeigte sich eine solche Effektmodifikation: Bei Patienten jünger als 65 Jahre gab es Vorteile unter Ramucirumab, bei Patienten im Alter von 65 Jahren oder älter dagegen Nachteile. Diese Effektmodifikation wurde jedoch nicht zur Bildung von Subgruppen herangezogen, da eine starre Altersgrenze ohne Berücksichtigung möglicher weiterer Einflussfaktoren wie Komorbidität und Allgemeinzustand als problematisch bewertet wurde.
Der Gemeinsame Bundesausschuss kam insgesamt zu dem Ergebnis, dass für Ramucirumab im Anwendungsgebiet NSCLC ein Zusatznutzen nicht belegt ist. Durch die Nachteile bei den Nebenwirkungen wurde die Relevanz des moderaten Vorteils beim Gesamtüberleben (< 6 Wochen) für die Patienten in Frage gestellt. Zudem fehlten Daten zur Lebensqualität, die gerade in dieser Konstellation besonders relevant gewesen wären.