Osimertinib
Handelsname: Tagrisso®
Anwendungsgebiet:
- Behandlung von Erwachsenen mit einem lokal fortgeschrittenen oder metastasierten, nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom und einer positiven T790M-Mutation des epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptors (EGFR)*
Pharmazeutischer Unternehmer: AstraZeneca
Beginn des Verfahrens: 01.03.2016
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 19.10.2017
Inhalt des Beschlusses:
Zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
1. Patienten nach Vorbehandlung mit einem EGFR-Tyrosinkinase-Inhibitor | |
a) Patienten, für die eine zytotoxische Chemotherapie infrage kommt | |
oder ggf.
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Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen |
b) Patienten, für die eine zytotoxische Chemotherapie nicht infrage kommt | |
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Zusatznutzen ist nicht belegt |
2. Nicht vorbehandelte Patienten mit einer de novo positiven T790M-Mutation | |
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Zusatznutzen ist nicht belegt |
3. Patienten nach Vorbehandlung mit einer Platin-basierten Chemotherapie und einer de novo positiven T790M-Mutation | |
a) Patienten, für die eine Therapie mit Docetaxel, Pemetrexed, Gefitinib oder Erlotinib angezeigt ist | |
oder
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Zusatznutzen ist nicht belegt |
b) Patienten, für die eine Therapie mit Docetaxel, Pemetrexed, Gefitinib oder Erlotinib nicht angezeigt ist | |
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Zusatznutzen ist nicht belegt |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation. ** Als „Best Supportive Care“ wird die Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet. *** Vinorelbin, Gemcitabin, Docetaxel, Paclitaxel oder Pemetrexed
Zusammenfassung:
Osimertinib gehört zur Substanzklasse der Tyrosinkinase-Inhibitoren und ist seit März 2016 in Verkehr. Für die Nutzenbewertung wurden in Abhängigkeit von der Vortherapie und des Allgemeinzustands verschiedene Subgruppen gebildet. Für die Patientengruppe 1b legte der pharmazeutische Unternehmer keine Daten vor. Für die Patientengruppen 2 und 3 wurden nur einzelne Fälle beschrieben, jedoch kein Vergleich vorgelegt. Vor diesem Hintergrund befand der Gemeinsame Bundesausschuss am 15.09.2016, dass ein Zusatznutzen von Osimertinib für die genannten Subgruppen nicht belegt ist.
Für Patienten, für die eine zytotoxische Chemotherapie infrage kommt (Subgruppe 1a), haben zum Zeitpunkt der ersten Nutzenbewertung die Ergebnisse der vergleichenden Phase-III-Studie AURA3 noch nicht vorgelegen. Deshalb waren unter anderem die Zulassungsstudien AURAex und AURA2 herangezogen worden, die jedoch als Beleg für einen Zusatznutzen nicht geeignet waren.
Nach Beendigung der AURA3-Studie führte der Gemeinsame Bundesausschuss erneut eine Nutzenbewertung speziell für die Subgruppe 1a durch. In der Studie wurde Osimertinib bei 419 Patienten gegen eine platinbasierte Chemotherapie verglichen. Der Prüfarzt legte vor der Randomisierung fest, ob die Patienten im Komparatorarm Cisplatin oder Carboplatin jeweils in Kombination mit Pemetrexed erhalten sollten.
Große Vorteile zeigten sich bei schweren unerwünschten Ereignissen ab CTCAE-Grad 3 und bei schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen. Weitere Vorteile gab es bei den Endpunkten Übelkeit, Erbrechen, Dyspnoe, Alopezie sowie bei Lebensqualitätsparametern. Ein Nachteil zeigte sich dagegen beim Morbiditätsendpunkt Diarrhoe. In der Gesamtschau kam der Gemeinsame Bundesausschuss am 19.10.2017 zu dem Ergebnis, dass bei Patienten nach einer Vorbehandlung mit einem EGFR-Tyrosinkinase-Inhibitor, für die eine zytotoxische Chemotherapie infrage kommt, ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen für Osimertinib vorliegt.