Ataluren
Handelsname: TranslarnaTM
Anwendungsgebiet: Behandlung der Duchenne-Muskeldystrophie infolge einer Nonsense-Mutation im Dystrophin-Gen bei gehfähigen Patienten ab 5 Jahren*
Pharmazeutischer Unternehmer: PTC Therapeutics International
Beginn des Verfahrens: 01.06.2016
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 01.12.2016
Inhalt des Beschlusses:
Indikation | zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens | |
Duchenne-Muskeldystrophie* | Bewertung des Ausmaßes des Zusatznutzens auf Grundlage der Zulassungsstudien | geringer Zusatznutzen |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Zusammenfassung:
Ataluren ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) zugelassen. Der medizinische Zusatznutzen gilt bei Orphan Drugs schon durch die Zulassung als belegt; lediglich das Ausmaß des Zusatznutzens ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festzulegen.
Im Rahmen der ersten Nutzenbewertung von Ataluren (Beschluss vom 21.05.2015) wurde ein geringer Zusatznutzen festgestellt und mit einer Verringerung des Anteils der Patienten mit mindestens 10%iger Verschlechterung sowie einer statistisch signifikant längeren Zeit bis zu einer mindestens 10%iger Verschlechterung der Gehstrecke im 6-Minuten-Gehtest (6MWT) begründet. Zu diesem Zeitpunkt wurde ausschließlich die Zulassungsstudie 007 mit 174 Patienten zugrunde gelegt. Aufgrund der Zulassung unter besonderen Bedingungen und der zum damaligen Zeitpunkt noch laufenden Phase-III-Studie (020) wurde der Beschluss befristet.
Die erneute Nutzenbewertung basierte auf der Studie 020 und einer Metaanalyse einer Teilpopulation aus den Studien 007 und 020. Die Studie 020 ist randomisiert, placebokontrolliert und verblindet, besteht aus zwei Behandlungsarmen und hat eine Behandlungsdauer von 48 Wochen. Beim Endpunkt Veränderung im 6MWT nach 48 Wochen zeigte sich für die Gesamtgruppe kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den beiden Behandlungsarmen. Allerdings war das Ergebnis für die präspezifizierte Subgruppe der Patienten mit einer Gehstrecke ≥ 300 bis < 400 m statistisch signifikant zugunsten von Ataluren. Bei der Zeit bis zu einer persistierenden Verschlechterung um mindestens 10 % zeigt sich ausschließlich in der Subgruppe mit Patienten mit einer Gehstrecke < 300 m ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Ataluren. Darüber hinaus zeigte sich in der Gesamtgruppe der Patienten bei der Timed-Function-Test-Komponente (TFT) „benötigte Zeit, um vier Treppenstufen hinunterzusteigen“ ein statistisch signifikantes Ergebnis zugunsten von Ataluren.
Ergänzend wurde die Metaanalyse aus den Studien 007 und 020 (ausschließlich für Patienten mit einer Baseline-Gehstrecke zwischen 300 und 400 Metern) bewertet. Hierbei zeigte sich in Bezug auf die Veränderung im 6MWT und hinsichtlich der Änderung der proximalen Muskelfunktion zu Woche 48 ein statistisch signifikantes Ergebnis zugunsten von Ataluren. Beim TFT fiel das Ergebnis in allen drei Domänen (10 Meter gehen, benötigte Zeit, um vier Treppenstufen hinauf bzw. hinunterzusteigen) zugunsten von Ataluren aus.
Aufgrund der oben beschriebenen positiven Effekte von Ataluren, die sich insbesondere in der Studie 020 zeigten, wurde ein geringer Zusatznutzen konsentiert. Die ebenfalls positiven Ergebnisse (Zeit, um vier Treppenstufen hinunterzusteigen, Zeit bis zu einer mindestens 10 % Verschlechterung der Gehstrecke in einer Subgruppe, Verbesserung der Gehstrecke in einer Subgruppe) der Metaanalyse wurden lediglich unterstützend herangezogen, da diese nur eine Teilpopulation der untersuchten Patienten umfasste.