Saxagliptin/Metformin
Handelsname: Komboglyze®
Anwendungsgebiet: Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 als Zweifachkombination oder Dreifachkombination mit Insulin*
Pharmazeutischer Unternehmer: Astra Zeneca
Beginn des Verfahrens: 01.07.2016
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 15.12.2016
Inhalt des Beschlusses:
Zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
a) Erwachsene, die mit Metformin allein nicht ausreichend kontrolliert sind | |
Metformin + Sulfonylharnstoff (Glibenclamid, Glimepirid) | Zusatznutzen ist nicht belegt |
b) Saxagliptin/Metformin + Insulin, wenn Insulin und Metformin allein den Blutzucker nicht ausreichend senken | |
Humaninsulin + Metformin | Zusatznutzen ist nicht belegt |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Zusammenfassung:
Bei der erstmaligen Nutzenbewertung der Fixkombination Saxagliptin/Metformin wurde für Diabetiker, die mit Metformin allein nicht ausreichend kontrolliert sind (Subgruppe a), ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen festgestellt (Beschluss vom 01.10.2013). Der Beschluss war aufgrund ausstehender Langzeitdaten insbesondere zur kardiovaskulären Sicherheit auf zwei Jahre befristet. Nach Ablauf der Befristung erfolgte die Nutzenbewertung erneut.
Grundlage waren auch diesmal die Studien D1680C00001 und D1680L00002 sowie nun auch Auswertungen der kardiovaskulären Langzeitsicherheitsstudie SAVOR-TIMI. Das ist eine randomisierte, doppelblinde, kontrollierte Phase-IV-Studie, die bei Patienten mit manifester kardiovaskulärer Erkrankung und/oder multiplen kardiovaskulären Risikofaktoren durchgeführt wurde. Hier wurde Saxagliptin mit Placebo verglichen.
Die Studie konnte jedoch nicht herangezogen werden, da die Auswertungen für die Subgruppen a und b nicht geeignet waren: Entweder war die Strukturgleichheit zwischen den gebildeten Vergleichsgruppen aufgehoben und/oder ein Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht gegeben. Es lagen auch keine Auswertungen für die relevante Teilpopulation der Patienten vor, die eine Metformin-Dosis entsprechend der festen Wirkstoffkombination (≥ 1700 mg/Tag) erhalten haben.
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinsame Bundesausschuss das Ergebnis aus dem ersten Nutzenbewertungsverfahren revidiert: Bei Diabetikern, die mit Metformin allein nicht ausreichend kontrolliert sind (Subgruppe a), gibt es keinen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen von Saxagliptin/Metformin, der Zusatznutzen ist damit nicht belegt. Für die Subgruppe b ist der Zusatznutzen weiterhin nicht belegt, da der pharmazeutische Unternehmer keine neuen Daten vorgelegt hat.