Obinutuzumab
Handelsname: Gazyvaro®
Anwendungsgebiet:
- in Kombination mit Bendamustin zur Behandlung des follikulären Lymphoms bei Erwachsenen, die auf eine Behandlung mit Rituximab nicht angesprochen haben oder während bzw. bis zu sechs Monate nach der Behandlung progredient wurden (Rituximab-refraktär)*
Pharmazeutischer Unternehmer: Roche Pharma
Beginn des Verfahrens: 01.07.2016
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 15.12.2016
Inhalt des Beschlusses:
Zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
Bewertung des Ausmaßes des Zusatznutzens auf Grundlage der Zulassungsstudien |
Zusatznutzen ist nicht quantifizierbar |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Zusammenfassung:
Obinutuzumab kann seit August 2014 in Kombination mit Chlorambucil zur Erstlinienbehandlung der chronisch lymphatischen Leukämie verordnet werden. Der Zusatznutzen wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als nicht quantifizierbar eingestuft (Beschluss vom 05.02.2015). Im Juni 2016 wurde die Zulassung erweitert: Obinutuzumab kann in Kombination mit Bendamustin auch zur Behandlung des follikulären Lymphoms bei Erwachsenen eingesetzt werden, die auf eine Behandlung mit Rituximab nicht angesprochen haben oder während bzw. bis zu sechs Monate nach der Behandlung progredient wurden (Rituximab-refraktär). Auch für das erweiterte Anwendungsgebiet erfolgte eine Nutzenbewertung.
Da es sich bei Obinutuzumab um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) handelt, galt der medizinische Zusatznutzen bereits durch die Zulassung als belegt. Das Ausmaß des Zusatznutzens bewertete der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Grundlage der in der Zulassungsstudie gewählten Vergleichstherapie.
Die Nutzenbewertung erfolgte auf Basis einer Teilstichprobe der randomisierten, offenen Phase-III-Zulassungsstudie GADOLIN bei 396 Patienten mit einem Rituximab-refraktären indolenten Non-Hodgkin-Lymphom. Die größte Subgruppe waren Patienten mit einem follikulären Lymphom. Obinutuzumab in Kombination mit Bendamustin wurde mit einer Bendamustin-Monotherapie verglichen, nicht progrediente Patienten im Kombinationsarm der Studie erhielten im Anschluss eine Obinutuzumab-Erhaltungstherapie. Zur Nutzenbewertung wurde im Wesentlichen der späteste verfügbare geplante Datenschnitt herangezogen.
Bei den Patienten mit einem follikulären Lymphom zeigten sich unter Obinutuzumab und Bendamustin gegenüber der Bendamustin-Monotherapie Vorteile beim Gesamtüberleben und progressionsfreien Überleben. Weitere Vorteile gab es hinsichtlich der Verschlechterung des Gesundheitszustands, gemessen mit der visuellen Analogskala des EQ-5D. Bezüglich Nebenwirkungen und Lebensqualität zeigten sich in der Gesamtschau keine Unterschiede. Die häufigsten Nebenwirkungen unter Obinutuzumab in Kombination mit Bendamustin waren Zytopenien und Infusions-assoziierte Reaktionen. Das Verzerrungspotential der Studie wurde, außer für die Endpunkte Gesamtüberleben und progressionsfreies Überleben, als hoch bewertet.
Der G-BA kam in der Gesamtschau zu dem Ergebnis, das wegen der hohen Unsicherheit insbesondere aufgrund der geringen Zahl von Ereignissen beim Gesamtüberleben ein Zusatznutzen zwar vorliegt, dieser jedoch nicht quantifiziert werden kann. Da nur ein Cross-Over-Anteil von 2 % vorlag, hat der pharmazeutische Unternehmer die Möglichkeit, in frühestens einem Jahr reife Ergebnisse zum Gesamtüberleben und zur Sicherheit als neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorzulegen.