Crizotinib
Handelsname: Xalkori®
Anwendungsgebiet: Behandlung des vorbehandelten Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK)-positiven, fortgeschrittenen nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms*
Pharmazeutischer Unternehmer: Pfizer Deutschland
Beginn des Verfahrens: 01.07.2016
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 15.12.2016
Inhalt des Beschlusses:
Indikation | zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
Behandlung des vorbehandelten ALK-positiven, fortgeschrittenen nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms* |
a) Patienten, bei denen eine Chemotherapie angezeigt ist | |
Docetaxel oder Pemetrexed | Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen | |
b) Patienten, bei denen eine Chemotherapie NICHT angezeigt ist | ||
Best-Supportive-Care** | Zusatznutzen ist nicht belegt |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation. ** Als „Best Supportive Care“ wird die Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet.
Zusammenfassung:
Bei der erstmaligen Nutzenbewertung von Crizotinib wurde für Patienten, bei denen eine Chemotherapie angezeigt ist, ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen festgestellt. Für die anderen Patienten ließ sich kein Zusatznutzen belegen (Beschluss vom 02.05.2013). Der Beschluss wurde befristet und der pharmazeutische Unternehmer aufgefordert, weitere Daten insbesondere zu der damals noch laufenden Studie PROFILE 1007 vorzulegen.
Der erneuten Nutzenbewertung nach Fristablauf lagen somit auch die Ergebnisse der offenen, randomisierten kontrollierten, multizentrischen Zulassungsstudie PROFILE 1007 zu den Endpunkten „Gesamtüberleben“ und „Sicherheit“ zugrunde (2. Datenschnitt). Beim Eintritt einer Progression konnten die Patienten des Chemotherapie-Arms patientenindividuell zu einer Behandlung mit Crizotinib wechseln. Für die Endpunkte „Morbidität“ und „gesundheitsbezogene Lebensqualität“ wurden keine neuen Daten vorgelegt, sondern wieder die Ergebnisse des 1. Datenschnittes.
Das Gesamtüberleben betrug im Crizotinib-Arm 21,7 Monate und im Vergleichsarm 21,9 Monate. Allerdings waren die Daten nicht aussagekräftig, da der Anteil der Patienten mit Treatment Switching von 62 % im 1. Datenschnitt auf 87 % im 2. Datenschnitt angestiegen war. Die Datenlage war somit deutlich unsicherer als zum 1. Datenschnitt und konnte nicht zur Bewertung herangezogen werden. Deshalb wurden für die Neubewertung die Daten, die bereits der Erstbewertung zugrunde lagen, erneut herangezogen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss stellte bei den Patienten, für die eine Chemotherapie infrage kommt, aufgrund der Vorteile bei der Morbidität und gesundheitsbezogenen Lebensqualität einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Crizotinib fest. Für die zweite Subgruppe (Patienten, bei denen eine Chemotherapie nicht angezeigt ist) legte der pharmazeutische Unternehmer keine geeigneten Studien vor. Ein Zusatznutzen von Crizotinib gegenüber Best-Supportive-Care ist daher nicht belegt.