Azilsartan Medoxomil
Handelsname: Edarbi®
Anwendungsgebiet: Behandlung der essentiellen Hypertonie*
Pharmazeutischer Unternehmer: Takeda Pharma GmbH
Beginn des Verfahrens: 15.01.2012
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 15.03.2012
Inhalt des Beschlusses:
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* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Zusammenfassung:
Das Verfahren der frühen Nutzenbewertung sieht vor, neue Wirkstoffe, die potenziell festbetragsgruppenfähig sind, in eine bestehende Gruppe – hier die der Angiotensin-II-Antagonisten, Gruppe 1 – einzugliedern, sofern der Hersteller keinen Zusatznutzen, d. h. keine therapeutische Verbesserung gegenüber den anderen Festbetragsarzneimitteln nachweisen kann.
Der Hersteller von Azilsartan hat auf die Einreichung eines Dossiers und damit auf die Feststellung einer therapeutischen Verbesserung verzichtet.
Deshalb wird Azilsartan in die entsprechende Festbetragsgruppe eingegliedert.