Pembrolizumab
Handelsname:
Keytruda®
Anwendungsgebiet:
Erstlinienbehandlung des metastasierenden nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms mit PD-L1 exprimierenden Tumoren (Tumor Proportion Score ≥ 50 %) ohne EGFR oder ALK-positive Tumormutationen bei Erwachsenen*
Pharmazeutischer Unternehmer:
MSD SHARP & DOHME
Beginn des Verfahrens:
15.02.2017
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses:
03.08.2017
Inhalt des Beschlusses:
Zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
a) Patienten mit ECOG-Performance-Status 0, 1 oder 2 | |
oder
oder
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Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen |
b) Patienten mit ECOG-Performance-Status 2 | |
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Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Zusammenfassung:
Pembrolizumab ist seit August 2016 zur Behandlung des nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms nach einer Chemotherapie in Verkehr. Seit Februar 2017 kann der Wirkstoff auch im Rahmen einer Erstlinientherapie eingesetzt werden. Die Nutzenbewertung in dem neuen Anwendungsgebiet basierte auf der offenen Phase-III-Zulassungsstudie Keynote 024 bei 305 Patienten mit hoch PD-L1 exprimierendem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom. Pembrolizumab wurde mit einer von fünf möglichen platinbasierten Kombinations-Chemotherapien (siehe oben) verglichen. Die Eignung eines Patienten für das jeweilige Chemotherapie-Regime wurde vom Prüfarzt vor Randomisierung bestimmt.
Der pharmazeutische Unternehmer legte zudem eine retrospektive Befragung der Prüfärzte zur Begründung der Entscheidung vor. Auf dieser Grundlage war es dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) möglich, für die Nutzenbewertung eine Teilpopulation von 216 Patienten heranzuziehen, die näherungsweise die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie erfüllt (Off-Label-Use von Carboplatin). Das Verzerrungspotential auf Studienebene und für den Endpunkt Gesamtüberleben wurde als niedrig, für die anderen Endpunkte jedoch als hoch bewertet.
Im Vergleich zu einer platinbasierten Kombinationstherapie zeigten sich für Pembrolizumab Vorteile beim Gesamtüberleben und bei fast allen Morbiditätsparametern (Zeit bis zur Verschlechterung von Dyspnoe, Fatigue, Schlaflosigkeit, Appetitverlust, Obstipation, peripheren Neuropathien, Dyphagie, Mundschmerzen und insbesondere von Alopezie sowie Übelkeit und Erbrechen). Weitere Vorteile gab es bei der Lebensqualität. Bei den Nebenwirkungen zeigte sich ein großer Vorteil bei der Zeit bis zum Auftreten von schweren unerwünschten Ereignissen CTCAE-Grad ≥ 3 (7,6 versus 1,4 Monate). Nur für die spezifischen immunvermittelten unerwünschten Ereignisse, die typisch für Checkpoint-Inhibitoren sind, kam es zu Nachteilen. Diese traten fast ausschließlich im Pembrolizumab-Arm bei ungefähr 10 % der Patienten auf, sind aber in der Regel gut behandelbar.
Der G-BA kam in der Gesamtschau zu dem Ergebnis, dass für Pembrolizumab in der Erstlinientherapie des nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen vorliegt.