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Programm der KBV zur Förderung der ambulanten Versorgung

18. Juni 2015

Die KBV hat einen Katalog mit mehreren Versorgungszielen vorgelegt. Anliegen ist es, die hochwertige ambulante Versorgung in Deutschland auch in Zeiten des demografischen Wandels zu sichern. In den anstehenden Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen sollen diese Ziele diskutiert, priorisiert und geeignete Umsetzungsmaßnahmen beschlossen werden.

Die Versorgungsziele betreffen entweder bestimmte Bevölkerungsgruppen – zum Beispiel Ältere und/oder Pflegebedürftige – oder bestimmte Versorgungsangebote, etwa die Psychotherapie. Aus Sicht der KBV müssen die Krankenkassen dort besonders investieren und jede Leistung zu den vereinbarten festen Preisen bezahlen.

Die KBV schlägt eine Schwerpunktsetzung in folgenden Bereichen vor:

Sicherstellung der ärztlichen Versorgung beim Älterwerden

Im Jahr 1950 war jeder zehnte Deutsche älter als 65 Jahre. Im Jahr 2013 war es bereits jeder fünfte, im Jahr 2060 wird es jeder dritte sein. Die demografische Entwicklung spiegelt sich in der Patientenstruktur der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung wider.

Auch für hochbetagte und pflegebedürftige Menschen sowie für Patienten ohne Heilungschance in der letzten Lebensphase bedarf es einer speziellen und fachübergreifenden Betreuung. Ziel muss es sein, die Patienten so lange wie möglich in ihrem vertrauten Umfeld zu versorgen.

Besonderer Förderungsbedarf besteht unter anderem in diesen Bereichen:

  • der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung
  • der Behandlung von Patienten mit chronischen Erkrankungen
  • der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu Hause bzw. in Wohn-/ Senioren-/ Pflegeheimen
  • der geriatrischen Versorgung

Förderung der ärztlichen Versorgung beim Aufwachsen

Trotz oder eher gerade wegen der allgemeinen demografischen Entwicklung darf die gesundheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen nicht aus dem Blickfeld geraten. So sind beispielsweise immer mehr unter 18-Jährige von chronischen Erkrankungen betroffen. Dazu gehören Erkrankungen wie Diabetes mellitus Typ I, Essstörungen, Asthma bronchiale oder chronisch entzündliche Darmerkrankungen.

Kinder und Jugendliche werden in der Regel von Kinder- und Jugendärzten betreut. Was aber, wenn sie älter werden und in die Erwachsenenmedizin wechseln? Ziel der KBV ist, diesen wichtigen Abschnitt in der gesundheitlichen Versorgung junger Menschen – der ja nur einmal im Leben erfolgt – flächendeckend für alle gesetzlich Versicherten, unabhängig von ihrer Kassenzugehörigkeit, bestmöglich zu unterstützen (Stichwort: Transition).

Förderung der Grundversorgung in der Psychiatrie und Psychotherapie

Psychische Erkrankungen sind heutzutage für einen Großteil der Arbeitsunfähigkeiten verantwortlich. Im Jahr 2013 war mehr als jeder siebte Fehltag am Arbeitsplatz psychisch bedingt. Die steigende Inanspruchnahme spiegelt sich auch in den Abrechnungszahlen der KBV wider.

Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz nach einem anerkannten Verfahren, welches die Krankenkasse bezahlt (sogenannte Richtlinien-Psychotherapie) sind lang. Schon für ein orientierendes Erstgespräch mit einem Therapeuten müssen Patienten mehr als drei Monate warten.

Um dennoch eine zeitnahe Versorgung zu gewährleisten, ist ein zusätzliches niedrigschwelliges Angebot ohne Antragsverfahren sinnvoll. Dies würde zu einer schnelleren Verfügbarkeit von Terminen und mehr Möglichkeiten zur kurzfristigen Intervention führen. Gleichzeitig könnten die Kapazitäten bei den Richtlinien-Verfahren für diejenigen Patienten erhöht werden, bei denen ein solches zeitnah erforderlich ist.

Um dies zu erreichen, sollten Angebote für entsprechende therapeutische Gespräche außerhalb der Richtlinien-Psychotherapie gefördert werden, indem auch diese extrabudgetär vergütet werden.

Verbesserung der Schnittstelle zwischen konservativer und ambulant operativer Versorgung

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland ist immer noch stark durch das sektorale Denken geprägt, also die ambulante vertragsärztliche Versorgung auf der einen, die der Krankenhäuser auf der anderen Seite. Tatsächlich verschieben sich die Grenzen hier immer weiter; eine bessere koordinierte Zusammenarbeit wird von vielen – auch seitens der KBV – immer wieder eingefordert. Wichtigstes Argument: Der Patient bleibt derselbe, auch wenn er zwischen den Sektoren wechselt.

Die sogenannte Ambulantisierung der Medizin hat zwar zu einer Verlagerung von Leistungen aus den Kliniken in die Praxen geführt, dennoch kommt dem prä- und poststationären Überleitungsmanagement eine besondere Bedeutung zu. Beiden Aspekten will die KBV mit folgenden Maßnahmen Rechnung tragen:

  • Förderung der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen des ambulanten Operierens
  • Prästationäre Untersuchung von Risikopatienten auf gefährliche Krankenhauskeime und ggf. Behandlung

Schaffung bundeseinheitlicher Vergütungen in besonderen Leistungsbereichen

Aus Sicht der KBV gibt es eine Reihe weiterer Bereiche, in denen eine gesonderte Förderung bestimmter Leistungen sinnvoll wäre. Dazu gehören: 

  • die qualifizierte interdisziplinäre sozialpsychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen (geregelt in der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung)
  • Vergütung von Anfragen der Krankenkassen.