Dabrafenib
Handelsname: Tafinlar®
Anwendungsgebiet:
- in Kombination mit Trametinib zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom mit einer BRAF-V600-Mutation1
Pharmazeutischer Unternehmer: Novartis Pharma
Beginn des Verfahrens: 01.05.2017
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 19.10.2017
Inhalt des Beschlusses:
Zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
1) Patienten ohne Vorbehandlung | |
a) Patienten mit ECOG-Performance-Status 0, 1 oder 2 | |
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Zusatznutzen ist nicht belegt |
b) Patienten mit ECOG-Performance-Status 2 | |
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Zusatznutzen ist nicht belegt |
2) Patienten mit Vorbehandlung | |
a) Patienten, für die eine Therapie mit Docetaxel oder Pemetrexed angezeigt ist | |
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Zusatznutzen ist nicht belegt |
b) Patienten, für die eine Therapie mit Docetaxel und Pemetrexed nicht angezeigt ist | |
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Zusatznutzen ist nicht belegt |
1 Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation. 2 Als „Best Supportive Care“ wird die Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet.
Zusammenfassung:
Dabrafenib ist seit Oktober 2013 als Monotherapie und seit Oktober 2015 in Kombination mit Trametinib zur Behandlung des nicht-resezierbaren oder metastasierten Melanoms in Deutschland verfügbar. Infolge einer Zulassungserweiterung kann die Wirkstoffkombination Dabrafenib und Trametinib seit Mai 2017 auch zur Behandlung des fortgeschrittenen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms eingesetzt werden.
Bei der frühen Nutzenbewertung im Anwendungsgebiet des nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms wurde zwischen therapienaiven Patienten (1) und vorbehandelten Patienten (2) unterschieden und jeweils zweckmäßige Vergleichstherapien bestimmt. Für beiden Gruppen legte der pharmazeutische Unternehmer die einarmige Zulassungsstudie BRF113928 vor. Als Vergleich für therapienaive Patienten zog er außerdem zwei retrospektive Studien sowie Daten aus einer Registeranalyse heran. Für vorbehandelte Patienten wurden nur die Ergebnisse der Registeranalyse vorgelegt.
Die Zulassung der Wirkstoffkombination wurde von der europäischen Arzneimittelbehörde unter anderem mit der schlechten Wirksamkeit einer Chemotherapie und der genetischen Verwandtschaft zum Melanom sowie mit hohen Responseraten bei einem akzeptablen Sicherheitsprofil begründet. Das häufigste schwere unerwünschte Ereignis war Pyrexie (10-15 %).
Der Gemeinsame Bundesausschuss kam zu dem Schluss, dass die vorgelegten Daten als Beleg für einen Zusatznutzen nicht geeignet waren. Für therapienaive Patienten hat sich zwar im Vergleich zu den retrospektiven Analysen ungefähr eine Verdopplung der medianen Gesamtüberlebenszeit gezeigt. Diese Schätzung auf Basis von nur 36 Patienten war jedoch auch aufgrund einer hohen Anzahl an Zensierungen für die Ableitung eines Zusatznutzens nicht geeignet. Auch waren die zum Vergleich herangezogenen Studien sehr klein und nur unzureichend vergleichbar.