Daratumumab
Handelsname: Darzalex®
Anwendungsgebiet:
- Behandlung des Multiplen Myeloms bei Erwachsenen, die bereits mindestens eine Therapie erhalten haben, in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason oder Bortezomib und Dexamethason*
Pharmazeutischer Unternehmer: Janssen-Cilag
Beginn des Verfahrens: 15.08.2017
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 15.02.2018
Inhalt des Beschlusses:
Zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
a) Daratumumab in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason oder Bortezomib und Dexamethason | |
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Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen |
b) Daratumumab als Monotherapie | |
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Zusatznutzen ist nicht belegt |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Zusammenfassung:
Daratumumab ist seit Juni 2016 in Verkehr und war zunächst zugelassen zur Monobehandlung des Multiplen Myeloms bei Erwachsenen, die bereits mit einem Proteasom-Inhibitor und einem Immunmodulator behandelt wurden, und die während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression zeigten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen konsentiert (Beschluss vom 01.12.2016). Seit August 2017 ist Daratumumab auch als Dreifachkombination mit Lenalidomid und Dexamethason oder mit Bortezomib und Dexamethason in Verkehr.
Als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens galt der medizinische Zusatznutzen von Daratumumab bereits durch die Zulassung als belegt. Der G-BA musste ausschließlich das Ausmaß des Zusatznutzens auf Grundlage der in der Zulassungsstudie vom pharmazeutischen Unternehmer gewählten Vergleichstherapie bewerten. Nachdem aber für Daratumumab die Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro überschritten wurde, fand eine erneute Nutzenbewertung für die Monotherapie (b) sowie eine erstmalige Bewertung für die Kombinationstherapie (a) statt.
Der pharmazeutische Unternehmer legte für die Dreifachkombination (a) zwei laufende, offene randomisierte kontrollierte Studien vor: die CASTOR-Studie für Daratumumab add-on zu Bortezomib und Dexamethason im Vergleich zu Bortezomib und Dexamethason sowie die POLLUX-Studie für Daratumumab add-on zu Lenalidomid und Dexamethason im Vergleich zu Lenalidomid und Dexamethason. Im Rahmen der Nutzenbewertung wurde eine metaanalytische Auswertung der beiden Zwillingsstudien vorgenommen, da das Design der Studien mit Ausnahme der jeweiligen Begleit- und Kontrolltherapie sehr ähnlich war und die berichteten Effekte für fast alle betrachteten Endpunkte homogen waren. In der Metaanalyse zeigte sich unter der Kombinationstherapie ein großer Vorteil beim Gesamtüberleben. Nachteile gab es bei den schweren unerwünschten Ereignissen CTCAE Grad ≥ 3 sowie bei einzelnen nicht schwerwiegenden Nebenwirkungen. Vor diesem Hintergrund hat der G-BA einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen konsentiert.
Für die Monotherapie (b) legte der pharmazeutische Unternehmer erneut die einarmige, offene Phase-II-Zulassungsstudie SIRIUS vor. Als Vergleich zog er diesmal eine retrospektive Beobachtungsstudie heran. Der Vergleich war nach Ansicht des G-BA allerdings für die Nutzenbewertung nicht geeignet. Deshalb wurde der Zusatznutzen als nicht belegt bewertet.