U1: Neugeborenen-Erstuntersuchung
Direkt nach der Geburt werden unter anderem der Herzschlag, die Reflexe, die Muskelspannung und die Atmung Ihres Babys geprüft. Es wird nach äußerlich erkennbaren Fehlbildungen geschaut. Ihr Baby wird gemessen und gewogen. Im Alter von 36 bis 72 Stunden können mit einer Blutuntersuchung bestimmte Stoffwechselerkrankungen wie Mukoviszidose oder Hormonstörungen festgestellt werden. Mit einem Hörscreening kann das Hörvermögen untersucht werden. Zu diesen speziellen Früherkennungsuntersuchungen erhalten Sie ein ausführliches Infoblatt.
U2: Am 3.-10. Lebenstag
In dieser und allen weiteren Untersuchungen wird Ihr Kind gemessen und gewogen. Bei der U2 erfolgt erstmals eine gründliche körperliche Untersuchung durch einen Kinder- und Jugendarzt, um auch kleinere Fehlbildungen oder eventuelle angeborene Erkrankungen zu erkennen. Zudem informiert der Arzt Sie über Vitamin D zur Vorbeugung der Knochenerkrankung Rachitis und über Fluorid zur späteren Zahnhärtung. Er berät Sie zu den Themen Stillen und Ernährung sowie über Maßnahmen, das Risiko eines plötzlichen Kindstods zu senken.
U3: In der 4.-5. Lebenswoche
Wichtiges Ziel der U3 und aller folgenden Untersuchungen ist es, eventuelle Entwicklungsauffälligkeiten bei Ihrem Kind möglichst schnell zu erkennen. Bei jeder Untersuchung informiert Ihr Arzt Sie auch über anstehende Impfungen und führt diese – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – gegebenenfalls durch. Empfohlen werden die ersten Schutzimpfungen ab dem Alter von sechs Wochen bis zwei Monaten, auch sollen Impfserien zeitgerecht abgeschlossen werden. Damit soll möglichst frühzeitig ein entsprechender Schutz des Kindes vor diesen Erkrankungen erreicht werden. Der Arzt überprüft per Ultraschall die Hüftgelenke Ihres Babys, um eventuelle Reifungsstörungen rechtzeitig behandeln zu können. Zudem berät er Sie zum Thema Stillen und Ernährung und zur Unfallverhütung. Bei Bedarf wird angesprochen, wie Sie sich verhalten können, wenn Ihr Baby besonders viel schreit.
U4: Im 3.-4. Lebensmonat
Der Arzt schaut in dieser Untersuchung besonders darauf, wie sich Ihr Baby bewegt, wie es auf Licht und Geräusche reagiert und wie Sie und Ihr Baby aufeinander eingehen. Außerdem untersucht der Arzt Ihr Kind von Kopf bis Fuß und kontrolliert dabei auch, ob die Knochenlücke am Kopf (Fontanelle) ausreichend groß ist, damit der Schädel weiterhin problemlos wachsen kann.
U5: Im 6.-7. Lebensmonat
Wie bei jeder U wird Ihr Kind von Kopf bis Fuß untersucht. Bis normale Sehtests möglich sind, werden die Augen mit einer speziellen Lampe überprüft. Der Arzt beobachtet, wie sich Ihr Baby bewegt, ob es sich schon drehen und wie gut es den Kopf halten kann. Da es jetzt die ersten Breie bekommen kann, werden Sie zur Ernährung beraten. Bei Auffälligkeiten beim Kieferwachstum, an den Zähnen oder der Mundschleimhaut werden Sie zum Zahnarzt verwiesen.
U6: Im 10.-12. Lebensmonat (1 Jahr)
Beweglichkeit und Körperbeherrschung werden geprüft. Um Sehstörungen zu erkennen, werden Untersuchungen der Augen durchgeführt. Außerdem bespricht der Arzt mit Ihnen Themen wie die Ernährung Ihres Kindes und Maßnahmen zur Unfallverhütung. Bei Auffälligkeiten an den Zähnen oder der Mundschleimhaut verweist er Sie an den Zahnarzt. Auch der Impfschutz Ihres Kindes wird geprüft. Entsprechend den Impfempfehlungen können die ersten Grundimmunisierungen abgeschlossen werden.
U7: Im 21.-24. Lebensmonat (2 Jahre)
Neben der gründlichen allgemeinen Untersuchung schaut der Arzt, wie sich Ihr Kind seit der vergangenen U-Untersuchung vor etwa einem Jahr körperlich und geistig entwickelt hat. Er achtet darauf, wie gut es hört und sieht, ob es einfache Wörter und Sätze versteht und schon ein paar Worte sprechen kann. Außerdem kontrolliert er die Zähne Ihres Kindes und empfiehlt gegebenenfalls einen Zahnarztbesuch. Noch fehlende Impfungen können durchgeführt beziehungsweise nachgeholt werden.
U7A: Im 34.-36. Lebensmonat (3 Jahre)
Bei dieser Untersuchung steht die sprachliche Entwicklung Ihres Kindes im Mittelpunkt. Daneben wird Ihr Kind wieder von Kopf bis Fuß gründlich untersucht. Um Sehstörungen frühzeitig zu erkennen, werden Sehschärfe und räumliches Sehen geprüft. Ihr Arzt verweist Sie bei dieser und allen folgenden Untersuchungen zur zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung. Auch bei diesem Termin wird der Impfschutz überprüft. Ihr Arzt berät zu Themen wie Ernährung, Unfallverhütung sowie der Rolle von Medien (TV u. ä.) im Alltag Ihres Kindes.
U8: Im 46.-48. Lebensmonat (4 Jahre)
Bei der U8 wird neben der körperlichen Untersuchung Ihres Kindes auch der Urin analysiert. Neben Sehschärfe und räumlichem Sehen wird auch das Hörvermögen untersucht. Der Arzt testet, wie beweglich Ihr Kind ist, wie es seinen Körper beherrscht und wie gut es spricht. Er fragt Sie auch nach seinem Sozialverhalten: Wie verhält es sich beim Spielen mit gleichaltrigen Kindern oder in Stresssituationen? Auch bei dieser Untersuchung achtet der Arzt auf mögliche Entwicklungsverzögerungen. Er berät Sie zu Themen wie Ernährung und Bewegung.
U9: Im 60.-64. Lebensmonat (5 Jahre)
Bei dieser Vorsorgeuntersuchung vor der Einschulung wird erneut ein Sehtest durchgeführt. Der Arzt achtet darauf, wie beweglich und geschickt Ihr Kind ist und ob sein Gewicht im Normalbereich liegt. Außerdem möchte er wissen, wie sich Ihr Kind fühlt, ob es bereit ist zu teilen und ob es kleinere Enttäuschungen toleriert. Auch der Impfschutz Ihres Kindes wird nochmals geprüft, es wird die erste Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten empfohlen.
Danach gibt es erst wieder die sogenannte J1-Untersuchung für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren. Einige Krankenkassen bieten zwei zusätzliche Untersuchungen für Schulkinder (U10 und U11) und eine weitere Jugenduntersuchung (J2) an. Bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
Detaillierte Informationen finden Sie im gelben „Kinderuntersuchungsheft“, das Sie in der Geburtsklinik oder von Ihrem Arzt bekommen und in dem die Untersuchungen dokumentiert werden.