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Gesundheitsvorsorge

Kinder und Jugendliche: U1 bis U9 und J1

Jedes gesetzlich versicherte Kind hat Anspruch auf derzeit elf Vorsorgeuntersuchungen. Die ersten zehn finden im Säuglings- und Kindesalter unmittelbar nach der Geburt bis zum 6. Lebensjahr statt (U1 bis U9).

Darüber hinaus können Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren eine Jugendgesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen (J1). Sie bietet eine Möglichkeit, Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und dagegen zu steuern.

 

Das Kinder-Früherkennungsprogramm U1 - U9

Die Früherkennungsuntersuchungen im Überblick

U1: Neugeborenen-Erstuntersuchung

Direkt nach der Geburt werden unter anderem der Herzschlag, die Reflexe, die Muskelspannung und die Atmung Ihres Babys geprüft. Es wird nach äußerlich erkennbaren Fehlbildungen geschaut. Ihr Baby wird gemessen und gewogen. Im Alter von 36 bis 72 Stunden können mit einer Blutuntersuchung bestimmte Stoffwechselerkrankungen wie Mukoviszidose oder Hormonstörungen festgestellt werden. Mit einem Hörscreening kann das Hörvermögen untersucht werden. Zu diesen speziellen Früherkennungsuntersuchungen erhalten Sie ein ausführliches Infoblatt.

U2: Am 3.-10. Lebenstag

In dieser und allen weiteren Untersuchungen wird Ihr Kind gemessen und gewogen. Bei der U2 erfolgt erstmals eine gründliche körperliche Untersuchung durch einen Kinder- und Jugendarzt, um auch kleinere Fehlbildungen oder eventuelle angeborene Erkrankungen zu erkennen. Zudem informiert der Arzt Sie über Vitamin D zur Vorbeugung der Knochenerkrankung Rachitis und über Fluorid zur späteren Zahnhärtung. Er berät Sie zu den Themen Stillen und Ernährung sowie über Maßnahmen, das Risiko eines plötzlichen Kindstods zu senken.

U3: In der 4.-5. Lebenswoche

Wichtiges Ziel der U3 und aller folgenden Untersuchungen ist es, eventuelle Entwicklungsauffälligkeiten bei Ihrem Kind möglichst schnell zu erkennen. Bei jeder Untersuchung informiert Ihr Arzt Sie auch über anstehende Impfungen und führt diese – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – gegebenenfalls durch. Empfohlen werden die ersten Schutzimpfungen ab dem Alter von sechs Wochen bis zwei Monaten, auch sollen Impfserien zeitgerecht abgeschlossen werden. Damit soll möglichst frühzeitig ein entsprechender Schutz des Kindes vor diesen Erkrankungen erreicht werden. Der Arzt überprüft per Ultraschall die Hüftgelenke Ihres Babys, um eventuelle Reifungsstörungen rechtzeitig behandeln zu können. Zudem berät er Sie zum Thema Stillen und Ernährung und zur Unfallverhütung. Bei Bedarf wird angesprochen, wie Sie sich verhalten können, wenn Ihr Baby besonders viel schreit.

U4: Im 3.-4. Lebensmonat

Der Arzt schaut in dieser Untersuchung besonders darauf, wie sich Ihr Baby bewegt, wie es auf Licht und Geräusche reagiert und wie Sie und Ihr Baby aufeinander eingehen. Außerdem untersucht der Arzt Ihr Kind von Kopf bis Fuß und kontrolliert dabei auch, ob die Knochenlücke am Kopf (Fontanelle) ausreichend groß ist, damit der Schädel weiterhin problemlos wachsen kann.

U5: Im 6.-7. Lebensmonat

Wie bei jeder U wird Ihr Kind von Kopf bis Fuß untersucht. Bis normale Sehtests möglich sind, werden die Augen mit einer speziellen Lampe überprüft. Der Arzt beobachtet, wie sich Ihr Baby bewegt, ob es sich schon drehen und wie gut es den Kopf halten kann. Da es jetzt die ersten Breie bekommen kann, werden Sie zur Ernährung beraten. Bei Auffälligkeiten beim Kieferwachstum, an den Zähnen oder der Mundschleimhaut werden Sie zum Zahnarzt verwiesen.

U6: Im 10.-12. Lebensmonat (1 Jahr)

Beweglichkeit und Körperbeherrschung werden geprüft. Um Sehstörungen zu erkennen, werden Untersuchungen der Augen durchgeführt. Außerdem bespricht der Arzt mit Ihnen Themen wie die Ernährung Ihres Kindes und Maßnahmen zur Unfallverhütung. Bei Auffälligkeiten an den Zähnen oder der Mundschleimhaut verweist er Sie an den Zahnarzt. Auch der Impfschutz Ihres Kindes wird geprüft. Entsprechend den Impfempfehlungen können die ersten Grundimmunisierungen abgeschlossen werden.

U7: Im 21.-24. Lebensmonat (2 Jahre)

Neben der gründlichen allgemeinen Untersuchung schaut der Arzt, wie sich Ihr Kind seit der vergangenen U-Untersuchung vor etwa einem Jahr körperlich und geistig entwickelt hat. Er achtet darauf, wie gut es hört und sieht, ob es einfache Wörter und Sätze versteht und schon ein paar Worte sprechen kann. Außerdem kontrolliert er die Zähne Ihres Kindes und empfiehlt gegebenenfalls einen Zahnarztbesuch. Noch fehlende Impfungen können durchgeführt beziehungsweise nachgeholt werden.

U7A: Im 34.-36. Lebensmonat (3 Jahre)

Bei dieser Untersuchung steht die sprachliche Entwicklung Ihres Kindes im Mittelpunkt. Daneben wird Ihr Kind wieder von Kopf bis Fuß gründlich untersucht. Um Sehstörungen frühzeitig zu erkennen, werden Sehschärfe und räumliches Sehen geprüft. Ihr Arzt verweist Sie bei dieser und allen folgenden Untersuchungen zur zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung. Auch bei diesem Termin wird der Impfschutz überprüft. Ihr Arzt berät zu Themen wie Ernährung, Unfallverhütung sowie der Rolle von Medien (TV u. ä.) im Alltag Ihres Kindes.

U8: Im 46.-48. Lebensmonat (4 Jahre)

Bei der U8 wird neben der körperlichen Untersuchung Ihres Kindes auch der Urin analysiert. Neben Sehschärfe und räumlichem Sehen wird auch das Hörvermögen untersucht. Der Arzt testet, wie beweglich Ihr Kind ist, wie es seinen Körper beherrscht und wie gut es spricht. Er fragt Sie auch nach seinem Sozialverhalten: Wie verhält es sich beim Spielen mit gleichaltrigen Kindern oder in Stresssituationen? Auch bei dieser Untersuchung achtet der Arzt auf mögliche Entwicklungsverzögerungen. Er berät Sie zu Themen wie Ernährung und Bewegung.

U9: Im 60.-64. Lebensmonat (5 Jahre)

Bei dieser Vorsorgeuntersuchung vor der Einschulung wird erneut ein Sehtest durchgeführt. Der Arzt achtet darauf, wie beweglich und geschickt Ihr Kind ist und ob sein Gewicht im Normalbereich liegt. Außerdem möchte er wissen, wie sich Ihr Kind fühlt, ob es bereit ist zu teilen und ob es kleinere Enttäuschungen toleriert. Auch der Impfschutz Ihres Kindes wird nochmals geprüft, es wird die erste Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten empfohlen.

Danach gibt es erst wieder die sogenannte J1-Untersuchung für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren. Einige Krankenkassen bieten zwei zusätzliche Untersuchungen für Schulkinder (U10 und U11) und eine weitere Jugenduntersuchung (J2) an. Bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

Detaillierte Informationen finden Sie im gelben „Kinderuntersuchungsheft“, das Sie in der Geburtsklinik oder von Ihrem Arzt bekommen und in dem die Untersuchungen dokumentiert werden.

Warum zur U? Vier gute Gründe

  • Bei den Früherkennungsuntersuchungen können eventuelle Entwicklungsverzögerungen und Krankheiten bei Ihrem Kind rechtzeitig erkannt werden.
  • Sie können als Eltern bei den Untersuchungen mit Ihrem Kinder- und Jugendarzt über Ihre Fragen zur Entwicklung oder zum Verhalten Ihres Kindes sprechen.
  • Ihr Arzt berät Sie auch darüber, wie Sie die Entwicklung und Gesundheit Ihres Kindes fördern und Risiken vermeiden können. Im Mittelpunkt stehen dabei Themen wie Ernährung, Bewegung, Vermeidung von Unfällen oder auch Medienkonsum.
  • Sie erhalten von Ihrem Arzt Informationen über regionale Unterstützungsangebote, beispielsweise Eltern-Kind-Angebote oder Familienhebammen.

Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1

Was die Jugendgesundheitsuntersuchung umfasst

  • Anamnese (gezielte Befragung zur medizinischen Vorgeschichte)
  • körperliche Untersuchung
  • Beratung zu Fragen der körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung
  • Kontrolle des Impfstatus

Die J1 in einzelnen Schritten

Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren umfasst vier Teile. Diese werden im Folgenden erläutert.

Bevor der Vorsorge-Check-up für 12- bis 14-Jährige beginnt, klärt der Arzt, ob der junge Patient die ärztliche Schweigepflicht seinen Eltern oder Bezugspersonen gegenüber wünscht.

Die Anamnese

Während der Anamnese erfragt der Arzt unter anderem:

  • chronische Erkrankungen, körperliche Behinderungen, seelische Störungen´
  • Impfschutz / Jodprophylaxe: vollständiger Impfschutz, Jodprophylaxe
  • besondere Familiensituation; familiäre Hypercholesterinanämie (zu hoher Cholesterinspiegel im Blut)
  • mögliche Schulleistungsprobleme, Besuch einer weiterführenden Schule
  • regelmäßige Medikamenteneinnahme ohne ärztliche Verordnung
  • Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum
  • soziale Probleme
  • Essstörungen
  • körperliche Entwicklung
  • Sexualkontakte

Die körperliche Untersuchung

In diesem Teil der J1 ermittelt beziehungsweise untersucht der Arzt:

  • Gewicht und Körpergröße
  • Blutdruckwerte
  • bei familiär bedingter Hypercholesterinanämie (hohem Cholesterinspiegel im Blut) den Gesamtcholesterinwert
  • Hals-, Brust- und Bauchorgane sowie Schilddrüse
  • Skelettsystem: Fehlhaltung, Skoliose (Wirbelsäulenverkrümmung), Bewegungseinschränkung in der Hüfte

Die Beratung

Nach Abschluss der Untersuchung wird der Jugendliche – bei Absprache auch die Bezugsperson – über das Ergebnis informiert und die möglichen Auswirkungen im Hinblick auf die weitere Lebensgestaltung erörtert.

  • Es wird über das individuelle Risikoprofil des Jugendlichen gesprochen sowie die Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung
  • Der Jugendliche kann Fragen stellen
  • Gegebenenfalls vermittelt der Arzt Adressen von Beratungsstellen
  • Der Arzt bespricht aus der Untersuchung resultierende weitere Handlungsschritte
  • Sind zusätzliche Untersuchungen vonnöten, führt der Arzt diese aus beziehungsweise überweist den Patienten zu einem entsprechenden Arzt

Kontrolle des Impfstatus

Sollten noch Impfungen notwendig sein, werden diese am Ende der Untersuchung veranlasst beziehungsweise wird mit dem Patienten ein Termin vereinbart.

Wichtige Impfungen für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren

Gerade im Alter zwischen 12 und 17 Jahren stehen bei Kindern und Jugendlichen die Auffrischung von Impfungen wie Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung an.

Der Arzt sollte darauf achten, dass fehlende Impfungen nachgeholt beziehungsweise unvollständige Impfserien komplettiert werden.

Dies gilt für Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Meningokokken und humane Papillomaviren (HPV).

Alle zuvor aufgeführten Impfungen lassen sich bis kurz vor dem 18. Geburtstag der Jugendlichen durchführen.

Impfung Art der Impfung
Diphtherie Auffrischung
Tetanus (Wundstarrkrampf) Auffrischung
Keuchhusten (Pertussis) Auffrischung
Kinderlähmung (Poliomyelitis) Auffrischung
Hepatitis B Nachholimpfung
Masern Nachholimpfung
Mumps („Ziegenpeter“) Nachholimpfung
Röteln Nachholimpfung
Windpocken (Varizellen) Nachholimpfung
Meningokokken Nachholimpfung
Humane Papillomaviren (HPV) Standardimpfung / Nachholimpfung

Nachholimpfung werden notwendig, wenn Impfungen noch nicht beziehungsweise noch nicht vollständig erfolgt sind.

Die genannten Impfungen entsprechen den Standard-Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts.

Wichtige Impfungen vor dem „ersten Mal“

 

Hepatitis B Für Mädchen
Hepatitis B ist eine Entzündung der Leber, die in vielen Fällen nicht vollständig ausheilt. Dann bleiben Viren im Körper und können die Leber fortwährend schädigen. Die Infektion mit dem Virus erfolgt über Blut und andere Körperflüssigkeiten. Das heißt, wer sexuellen Verkehr hat und nicht geimpft ist, kann sich anstecken. Humane Papillomaviren können Gebärmutterhalskrebs, Penis-und Analkrebs sowie Krebserkrankungen der Mundhöhle und des Rachens auslösen. Sie werden durch Geschlechtsverkehr übertragen, daher sollte die Impfung der Mädchen und Jungen möglichst vor dem ersten Sexualkontakt erfolgen.

Bitte vormerken: Für Frauen ab 20 gibt es die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs. Neben einer Anamnese wird unter anderem ein sogenannter Abstrich gemacht. Die Untersuchung steht einmal jährlich beim Frauenarzt an. Die Kosten tragen die Krankenkassen.

 

Das wird zur J1 benötigt

  • ein Termin beim Kinder- und Jugendarzt oder Hausarzt
  • Krankenversichertenkarte
  • Impfausweis
  • das gelbe Untersuchungsheft (wenn vorhanden)
  • eventuell Eltern, Freund oder Freundin als Begleitung

Schweigepflicht

Für den Arzt besteht eine ärztliche Schweigepflicht – auch bei Jugendlichen unter 18. Wenn die jungen Patienten wollen, dass der Inhalt des Gesprächs unter vier Augen bleibt, muss sich der Arzt daran halten, es sei denn, das Leben des jungen Menschen ist in Gefahr.