Mit dem Update auf den E-Health-Konnektor und der Anpassung des Praxisverwaltungssystems, wie von einigen Herstellern bereits angeboten, sind die grundlegenden technischen Voraussetzungen geschaffen. Praxen sollten zusätzlich prüfen, ob in ihrer Region ein elektronischer Heilberufsausweis der Generation 2.0 erhältlich ist.
Die ärztliche Vergütung für die notwendigen technischen Komponenten, aber auch für das Anlegen, Aktualisieren und Löschen eines Notfalldatensatzes haben KBV und Krankenkassen bereits festgelegt. Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz verdoppelt sich die Vergütung für das Anlegen für ein Jahr.
Zustimmung notwendig
Bevor Ärztinnen oder Ärzte künftig einen Notfalldatensatz erstellen, müssen sie prüfen, ob die Anlage medizinisch notwendig ist. Sie müssen zudem die Patientin oder den Patienten darüber aufklären und eine Einwilligung einholen. Anschließend wird der Datensatz elektronisch signiert und auf der eGK gespeichert.
Den Notfalldatensatz lesen dürfen bei einem medizinischen Notfall Ärztinnen und Ärzte, Notfallrettungskräfte oder andere Personen, die einen elektronischen Heilberufsausweis besitzen - auch ohne Zustimmung der betroffenen Person. Anders ist es bei einem normalen Praxisbesuch: Ärztinnen und Ärzte dürfen die Notfalldaten nur lesen oder bearbeiten, wenn die Patientin oder der Patient dem ausdrücklich zustimmen. Auf der eGK wird genau protokolliert, wer wann wo auf den Notfalldatensatz zugegriffen hat.