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Stand 18.04.2019

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Faire-Kassenwahl-Gesetz – GKV-FKG

Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Gesetz für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 25.03.2019

Neben der Reform des Risikostrukturausgleiches, von dem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mittelbar betroffen ist, enthält der Referentenentwurf eine Reihe von Regelungen, die direkte und indirekte Wirkungen auf die Funktion des Systems der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV-System) entfalten.

Scharf kritisiert wird die ersatzlose Streichung von Anreizen zum Abschluss für strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programm; DMP) gemäß § 137f SGB V für die gesetzlichen Krankenkassen. Mit der Ausrichtung der Versorgung auf chronisch Kranke haben DMP erstmalig Praxisstrukturen und Versorgungsabläufe möglich gemacht, die nachhaltig einen Beitrag zur Bewältigung nicht nur der demographischen Entwicklung, sondern auch einen wesentlichen Versorgungsbeitrag zur Therapie der in ihrer Inzidenz und Prävalenz ständig steigenden nicht-übertragbaren (Volks-)Krankheiten wie Diabetes mellitus oder Koronare Herzkrankheit leisten. Da nach wie vor die wettbewerbliche Ausrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung chronisch Erkrankte zu einem finanziellen Risiko für Krankenkassen werden lässt, birgt der Wegfall dieses, in den letzten Jahren schon deutlich reduzierten, Anreizes ein hohes Risiko, diese innovative Form der Versorgung wieder ersatzlos zu beenden.

Die in der Gesetzesbegründung angeführte Privilegierung der DMP gegenüber anderen Versorgungsformen ist insbesondere deshalb unabdingbar, da die Erarbeitung nach klar definierten Kriterien evidenzbasiert sowie systematisch erfolgt und deren Umsetzung eine leitliniengerechte Versorgung gewährleistet (siehe auch unter § 270 Absatz 1 Satz 1 SGB V – Streichung der Programmkostenpauschale DMP). Damit stellen die DMP auf nationaler Ebene konsentierte Standards der Versorgung der großen Volkskrankheiten dar und zeigen deutliche qualitative Unterschiede zum „Flickenteppich“ anderer selektiver Vertragsformen. Die hohen Qualitätsanforderungen an die Erstellung und Umsetzung von DMP machen eine finanzielle Förderung dieser Programme unverzichtbar.

Unterstützt werden hingegen die Regelungen zur Insolvenzregelung, die im Nachgang zur Erfahrung z. B. mit der Insolvenz der City-BKK ein geordneteres Verfahren erwarten lassen. Eine kassenartenübergreifende Regelung erleichtert voraussichtlich die Handlungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung in solchen Situationen.

Von grundsätzlicher Bedeutung sind die Reformschritte, die die Organisationsstruktur des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenversicherung betreffen. Sowohl die weitgehende Vorgabe der Zusammensetzung des Verwaltungsrates unter Ausschluss ehrenamtlicher Mitglieder als auch die Begrenzung der Amtsperioden des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes sowie die Genehmigungspflicht des Verbandshaushaltes sind einschneidende Eingriffe in die Selbstverwaltung.

Voraussetzung für eine funktionale Selbstverwaltung ist, dass diese die Interessen ihrer Mitglieder im Rahmen gesetzlichen Vorgaben selbstbestimmt vertreten kann. Je mehr dieser Handlungsrahmen insoweit eingeschränkt wird, dass Selbstverwaltungsorgane nachgeordnete Einrichtungen des Ministeriums werden, desto mehr geht die Funktionalität der auch in Krisenzeiten resilienten Selbstverwaltung verloren. Es ist dann nicht mehr in die Mitgliedschaft hinein vermittelbar, dass in dieser Organisationsform die Belange der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung angemessen vertreten werden können. Dieses Grundprinzip der Selbstverwaltung zu erodieren bedeutet die Abkehr von einem System, das in Wohlstands- und Krisenzeiten erheblich zur gesellschaftlichen Stabilität beiträgt und beigetragen hat.

Die vollständige Stellungnahme der KBV zu den Regelungen im Einzelnen finden Sie nachstehend im Downloadbereich.

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