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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung in der Presse

Gassen: „Vor der Festlegung neuer Corona-Maßnahmen muss eine Evaluation erfolgen“

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, sagte im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, die Bundesregierung müsse erst die Corona-Maßnahmen der Vergangenheit evaluieren, bevor sie im Herbst neue verhänge.

„Vor einer Festlegung auf Maßnahmen muss zunächst einmal eine Evaluation erfolgen. Was haben die ergriffenen Maßnahmen der vergangenen mehr als zwei Jahre gebracht?“, mahnte Gassen. Es sei grundsätzlich richtig, schon jetzt Pläne für den Herbst zu entwickeln, vor allem um erneute Schulschließungen zu vermeiden. 

Die Zahl der Neuansteckungen dürfe nicht die einzige Grundlage für das Verhängen von Maßnahmen sein, etwa einer neuen Maskenpflicht: „Hohe Infektionszahlen haben wir aktuell immer noch, doch die Erkrankungsverläufe sind glücklicherweise überwiegend leicht beziehungsweise die Betroffenen merken es sogar nicht einmal“, so der KBV-Chef. Ein besonderes Augenmerk solle auf das Auftauchen neuer Virusvarianten gelegt werden. 

Außerdem plädierte Gassen dafür, die neue Coronavirus-Impfverordnung bis zum 31. März 2023 zu verlängern: „Der rechtliche Rahmen dieser Verordnung macht es leichter, schnell auf Änderungen des Impfanspruchs etwa im Falle des Auftretens einer neuen Virusvariante zu reagieren.“ 

Der Artikel in rnd.de vom 05. Juni 2022