Gassen: „Wir brauchen mehr Hybrid-Ärzte“
Im zweiten Teil des Interviews mit der Ärzte Zeitung sprechen Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), und Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, mit den Vorständen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) über die Ausweitung des ambulanten Operierens (AOP) und dessen Vergütung.
Nach einem aktuellen AOP-Gutachten des IGES-Instituts können 2500 bisher vollstationär erbrachte Leistungen potenziell ambulant durchgeführt werden. „Wir müssen einen zeitnahen Fahrplan erarbeiten, was man in welchem Zeitraum wie ambulantisiert“, sagte Gassen. Leistungen dürften jedoch nicht pauschal die Hälfte der DRG-Vergütung ausmachen. „Da müssen wir zu vernünftigen Lösungen kommen, und die Kassen müssen auch Geld in die Hand nehmen und im Zweifel muss die Politik auch ordnend eingreifen“, ergänzte er. „Beim ambulanten Operieren nach dem EBM haben wir uns jetzt beispielsweise in einem ersten kleinen Schritt auf eine Mehrvergütung für einige Eingriffe geeinigt, die gleichermaßen für Vertragsärzte als auch für die Leistungserbringer im Krankenhaus gilt. Damit wollen wir das ambulante Operieren incentivieren“, erläuterte Hofmeister.
Laut DGK müsse über eine Finanzierung komplementärer Strukturen nachgedacht werden, um eine komplexe ambulante Behandlung zu unterstützen. Stationäre und ambulante Sektoren müssten sich annähern. „Man wird zum einen die ambulanten Leistungen haben, die vergütet werden müssen, und zum anderen zusätzliche Leistungen, die im Einzelfall abgerufen werden können und bezahlt werden müssen – wie zum Beispiel Übernachtung mit Betreuung.“, ergänzte der KBV-Vize. Gassen merkte an, dass ambulant erbrachte Leistungen jedoch erst einmal nicht automatisch kostengünstiger würden. „Perspektivisch wird es möglicherweise preiswerter, im Umsteigeprozess aber nicht“, sagte der KBV-Chef.
Eine möglichst rasche Umsetzung der Reform hängt für Gassen von der Einigungsbereitschaft von DKG, KBV und Krankenkassen ab. „Zum Beispiel könnte man mit Leistungen anfangen, die nur aus Vergütungsgründen nicht ambulant erbracht werden und die auch die Krankenhäuser locker morgen ambulant erbringen könnten“, schlug er vor. „Die ersten Pflöcke müssen in diesem Jahr eingeschlagen werden“, forderte Gassen. „Was wir aber womöglich dringender brauchen als Hybrid-DRG sind sozusagen Hybrid-Ärzte, die vormittags ambulant operieren oder andere ambulantisierte Leistungen erbringen und nachmittags in der Praxis arbeiten.“
Der Artikel in der Ärzte Zeitung vom 28. Juni 2022