„Geplante Corona-Schutzkonzepte für Arztpraxen sind ausreichend“
In öffentlich zugänglichen Innenräumen plant die Bundesregierung für den kommenden Herbst und Winter die Einführung einer Maskenpflicht. Für die Umsetzung in Arztpraxen sollen dies ab Oktober die Bundesländer per Landtagsbeschluss entscheiden. Eine bundesweit einheitliche Regelung ist nicht vorgesehen.
„Wir halten die jetzt vorgeschlagene Regelung für ausreichend und brauchen keine bundeseinheitliche Regelung zur Maskenpflicht in Arztpraxen“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Hygienekonzepte würden bereits erarbeitet und diese können auch, wenn es die Situation erfordere, eine Maskenpflicht beinhalten, ergänzte Hofmeister.
Joachim Schütz, Geschäftsführer des Deutschen Hausärzteverbands, stimmte KBV-Vize Hofmeister zu, merkte jedoch an, dass es rechtlich nicht eindeutig sei, ob ärztliche Praxisräume als öffentlich zugängliche Innenräume gelten. Dies müsse mit Blick auf das Hausrecht geprüft werden. Auch Andrea Kießling, Rechtsexpertin und Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Frankfurt, sieht hinsichtlich des geplanten Corona-Schutzkonzepts keine Regelungslücke, sondern lediglich eine Verschiebung der Zuständigkeiten.
Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung hatte zuletzt einen Strategiewechsel hin zum Schutz vulnerabler Menschen sowie zur Abmilderung schwerer Verläufe erarbeitet. Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, bezeichnete die Vorschläge des Expertenrats als „ausgewogen, sachlich und auf Nachhaltigkeit bedacht“. Es sei „zu begrüßen, dass nun nichtmehr im Vordergrund steht, die gesamte Gesellschaft mit Maßnahmen herunterzufahren nach dem zweifelhaften Motto ‚Viel hilft viel‘“. Ebenfalls richtig sei es, die bisher „diffuse und ansatzlose Teststrategie mit oft qualitativ wertlosen Bürgertests medizinisch begründet zu fokussieren“, so Gassen.
Der Artikel im Ärzteblatt vom 29. August 2022