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Neuer Zeitplan für Rollout des eRezepts beschlossen

Worum ging es bei der Sonder-GSV in dieser Woche?

Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV: „Da ging es primär darum, dass das eRezept jetzt in die entscheidende Phase des Ausrollens kommt, in die Praxis kommen soll. Die gematik hatte den Vorschlag gemacht, unabgestimmt mit uns, vor drei Wochen, dass es eine verpflichtende Phase ab dem 1.9. geben sollte. Wir sahen das als noch nicht möglich an, weil der bisherige Test, der bis zum 30.8. noch laufen soll, noch nicht abgeschlossen ist und die positiven Ergebnisse noch nicht vorliegen. Und deshalb haben wir gesagt, es muss eine andere Beschlussvorlage geben, die insbesondere auch mit den KVen, die sich in diesen Test, dieses Ausrollen einbringen wollen, abgesprochen ist. Und wir haben diese drei Wochen genutzt, da auch einen Vorschlag als KBV einzubringen, der gestern auch weitgehend die Zustimmung der übrigen Gesellschafter gefunden hat.“

Wie geht es nun weiter?

„Zunächst einmal muss festgestellt werden durch die gematik und die Gesellschafter selbst in einem Beschluss, dass dieser ich nenne ihn mal 30.000er Test, dass der erfolgreich war. Das bedeutet, dass es weitgehend keine technischen Probleme mehr gegeben hat bei diesen 30.000 erfolgreich eingelösten Rezepten. Aber das reicht nach unserer Auffassung nicht aus, weil die Technik ist das eine, die tatsächliche Organisation der Abläufe in der Praxis, beispielsweise in der Praxis-Komfortsignatur: Wie kann man 200 Rezepte am Tag schnell unterschreiben, signieren in technischen Sinne. Wie passiert das, dass der Patient akzeptiert, dass er jetzt ein anderes Rezept bekommt? Da ist ein QR-Code drauf oder dass er, was noch komplizierter ist, dass er sein Smartphone nutzt mit der App und mit seiner NFC-Karte dann in die Apotheke geht. Das sind alles Dinge, die eingespielt werden müssen, wo auch hoher Informationsbedarf ist. Und damit ist nicht sichergestellt, dass nach dem 30000er Test das alles funktioniert. Und die Technik ist eben auch in vielen Fällen noch nicht so weit, in jeder Praxis, dass es klappt. Deshalb unser dringender Wunsch, der auch jetzt in diesem Beschluss umgesetzt worden ist, dass ab 1.9., Stand heute, dass dort in zwei KVen -das sind die KVen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, die sich bereit erklärt haben, das auch zu testen, intensiver - dass dort in Pilotpraxen zunächst einmal ausgerollt wird und damit diese Dinge, die ich eben genannt habe, ausgetestet werden können. Und erst dann, wenn in diesen Pilot-KVen und in Pilot-Praxen das Ergebnis positiv war, von der gematik auch festgestellt worden ist, Check, ist in Ordnung, läuft, können wir ausrollen, erst dann werden die nächsten KVen auch mit dem Rezept arbeiten müssen. Dann wird es weiter ausgerollt und damit kommt dann das eRezept in die Fläche, in die Versorgung.“

Ist der Zeitplan für das eRezept verbindlich?

„Wir legen großen Wert darauf, dass ausreichend getestet ist. Deshalb macht es keinen Sinn, aus unserer Sicht zu sagen, nach drei Monaten, nach zwei Monaten kommen die nächsten Phasen. Wir haben gesagt, ja, das Ziel sollte sein, dass man nach drei Monaten in die nächste Phase kommt. Aber das steht unter der Bedingung, dass vorher getestet ist und von der Gesellschaftversammlung abgenommen ist, dass die Qualitätskriterien erfüllt sind. Das heißt, es läuft in den Praxen, es läuft in den Apotheken, der Übermittlungsweg steht. Das ist für uns die Voraussetzung. Und das muss erst von der gematik durch Beschluss festgestellt worden sein. Dann kommt die nächste Phase.“

Was heißt das nun für die Praxen?

„Für die Praxen heißt es jetzt zunächst mal bis zum 30.8., dass erst mal wer kann, der sollte möglichst auch schon das eRezept einsetzen, damit man die Technik schon mal prüfen kann. Und für ab dem 1.9. bedeutet das in diesen beiden KVen , die sich für diese Pilot-Anwendung zur Verfügung gestellt haben, dass dort die Ärzte sich melden können und sagen, ich würde gerne mal im Rahmen einer Pilot-Praxis dort mitarbeiten und möglichst alle meine Rezepte als eRezept ausstellen. Das mit meinen Patienten besprechen und meine Praxis-Abläufe testen. Und die KVen werden da auch eine besondere Hotline zur Verfügung stellen, sodass diese Praxen, diese Pilot-Praxen auch eine schnelle Rückmeldung bekommen bei technischen oder organisatorischen Problemen. Und für die übrigen Praxen ist es so: Wir empfehlen natürlich, das ist auch die gesetzliche Vorgabe, dass alle Technik angeschafft wird und so weit wie möglich auch eingesetzt wird. Die Kassen haben gesagt und auch die Apotheken, dass ab dem 1.9. auch bundesweit eRezepte eingelöst werden können, aber das verpflichtende Ausrollen, die verpflichtende Anwendung des eRezepts passiert erst, wenn dieses systematische Ausrollen durch Beschluss der gematik abgesegnet worden ist.“

Wer wird die Pilot-Praxen unterstützen?

„Das werden die KVen organisieren. Dazu wird es eine Arbeitsgruppe geben, die auch eng vernetzt ist mit der Bundesebene, mit der gematik, die ja die technischen Voraussetzungen gemacht hat. Auch für die Krankenkassen ist es natürlich auch wichtig, weil die Krankenkassen müssen ja diese NFC-Karten, diese neuen Gesundheitskarte ausgeben, mit denen man auch das Rezept auf das Smartphone laden kann bzw. in der Apotheke einlösen kann. Also da muss Unterstützung sein. Wir stellen uns vor, dass es notwendig ist, bei diesem recht komplexen Prozess organisatorisch, auch technisch neuen Prozess, dass es da Unterstützung geben muss. Das wird regional sichergestellt und das war für uns die Bedingung dafür, dass man überhaupt in diesen Ausroll-Prozess gehen kann. Denn Status heute wäre es nicht möglich, das eRezept flächendeckend anzuwenden.“
Wird in dieser Testphase auch die Telematik-Infrastruktur überprüft?
„Wir werden natürlich dabei feststellen, ob das Übermitteln des eRezeptes aus der Praxis auf einen Kassen-Server bzw. einen Server, wo der Apotheker dann das Rezept abruft, ob das funktioniert. Insofern ist das auch Teil letztlich des Einführungs- oder auch Überprüfungsprozesses. Damit wird auch die Telematikinfrastruktur noch mal geprüft und in gewisser Weise auf eine Probe gestellt. Denn wenn diese erste Phase durch ist mit den Pilotpraxen, dann wird natürlich sehr, sehr viel Traffic, sehr viele Rezepte werden ausgestellt werden. Wenn die Endphase erreicht ist, wir rechnen da mit 3 Millionen Rezepten pro Werktag. Und da kann man sich vorstellen, dass da viel Last auf die Server, auf die Technik kommt. Das alles muss auch ausgetestet werden und wird auch eine Belastungsprobe für das TI-System an sich, für die Telematikinfrastruktur darstellen.“

Sind Sie mit dem Beschluss zufrieden?

„Wir haben die drei wesentlichen Punkte durchsetzen können, die ganz wichtig waren, auch für unsere Vertreterversammlung. Diese drei Punkte waren, dass man nicht ohne einen ausreichenden Test des Ausrollens in die Fläche geht. Das bedeutet ganz konkret: Es darf keinen vorgegebenen Zeitplan für das Ausrollen geben, solange der Test nicht gelaufen ist. Das haben wir erreicht. Und während dieser Zeit des Ausrollens, des weiteren Probierens, der Anwendungserprobung darf es auch keine Verpflichtung geben für alle anderen Praxen, für keine Praxis, dass das eRezept verpflichtend umgesetzt werden muss. Und wir wollen auch noch erreichen, da ist noch ein Beschluss ausstehend in der gematik, dass es Incentives, Anreize gibt, sich für die Pilotpraxen an dem Test oder an dem Ausrollen zu beteiligen.“

Die gematik hat jüngst mit ihrem unabgestimmten Vorgehen zum Rollout des eRezepts für viel Unmut gesorgt. Eine Sonder-Gesellschafterversammlung sollte nun die Wogen glätten und ein abgestimmtes, gemeinsames Konzept hervorbringen. Das ist gelungen, so sieht es Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV, und erläutert, welche Punkte für die Praxen die entscheidensten sind.

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