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Digitalisierung im Gesundheitswesen - was 2022 umgesetzt wurde

Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV

Was hat die Digitalisierung in diesem Jahr am meisten geprägt?

Zunächst mal ist die technische Ausstattung der Praxis, die sie für die TI brauchen, weitgehend abgeschlossen. Es sind ja viele Komponenten gewesen. Da gab es auch viele Fragen zu: "Was brauche ich?" - "Wann muss ich das?" - "Wie sind die Kosten?" Ich glaube, das ist weitgehend abgeschlossen, auf der technischen Ebene zumindest, ob es in jeder Arztpraxis schon geklappt hat? Aber das ist weitgehend erledigt. Im Vordergrund standen dann gerade in der zweiten Jahreshälfte die Anwendungen, die Massenanwendungen. Das sind vor allem dann das elektronische Rezept, aber primär zunächst einmal die elektronische Arbeitsunfähigkeit. Bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeit war es in diesem Jahr so, dass gewisser Weise noch getestet wurde. Von der Arztpraxis musste schon elektronisch überwiesen werden, in Anführungszeichen, an den Server der Kasse, aber die Arbeitgeber mussten noch nicht abrufen. So, das wird im nächsten Jahr anders sein. Aber schon diese Testphase in den Arztpraxen hat in diesem Jahr gezeigt, es lief nicht rund, es gab viele technische Probleme und selbst wenn die Fehlerquote zwischen 1 und 1,5 Prozent gelegen hat, ist das natürlich viel zu viel bei dieser Massenanwendung. Und das muss dringend geändert werden. Und was besonders viel Ärger gemacht hat, das hat auch unsere Untersuchung gezeigt in Arztpraxen, dass die Ärzte, die Praxen häufig lange warten mussten, bis elektronisch signiert wurde. Teilweise sitzt man dann vor, am Schreibtisch mit dem Patienten und wartet gemeinsam bis nach 30 Sekunden, im Durchschnitt, im Median, dann die Bestätigung kommt elektronisch unterschrieben. Das ist natürlich unzumutbar. Es muss mindestens so schnell sein wie früher, am besten besser und schneller. Wir haben das in der gematik eingebracht und da ist die Frage, liegt das jetzt an der TI? - Liegt es an den Herstellern der PVS-Systeme? Unerquickliches Thema, dass die Bälle hin und her geworfen werden, wir erwarten, dass das kurzfristig geändert wird, sonst kann das im nächsten Jahr nicht vernünftig laufen.


Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV

Wie sah es bei dem eRezept aus?

Ja, eRezept ist ja durch Beschluss der gematik in ein gestuftes Verfahren gekommen. Das heißt, zunächst mal soll in zwei KVen ausgerollt werden, ich sage es mal einen großen Flächentest gemacht werden und wenn der positiv abgelaufen ist und das heißt, dass in diesen Regionen mindestens 25 % der Rezepte elektronisch ausgestellt worden sind, dann soll es auf weitere KVen ausgerollt werden. Das ist auch sinnvoll, weil man sich vorstellt, dass auf Jahressbasis 6 bis 700 Millionen Rezepte, das ist eine riesige Menge an Daten ausgetauscht werden müssen. Da müssen die Systeme hochskaliert werden. So, wie ist das gelaufen? Ja, in den beiden KVen hat das nicht den großen Anklang gefunden und zwar deshalb, weil sich herausgestellt hat, dass das Einlösen des Rezeptes weder beim Arzt durch den Arzt letztlich und noch durch die Patienten so gewollt war. Das heißt konkret, der geplante Papierausdruck, der QR Code hat keinen Anklang gefunden. Da sagt man, Elektronik und dann, dann Digitalisierung, und dann muss ich ein Papier mitnehmen in die Apotheke. Das war jetzt nicht der große Renner. Das heißt, gerade in Westfalen Lippe hat sich das herausgestellt. Die Akzeptanz ist da, aber für die Gesundheitskarte, also die der Patient, der Versicherte sowieso bei sich hat. Das sollte gemacht werden, wäre auch technisch möglich, leider hat der Datenschützer gesagt, "So geht es nicht!" lange Rede, kurzer Sinn, um es zusammenzufassen, es sind viele Gespräche gewesen. Fakt ist jetzt, dass die gematik die Spezifikation so ändert, dass in Apotheken datenschutzrechtlich die EGK eingesetzt werden kann. Das allerdings dauert wahrscheinlich bis Mitte des nächsten Jahres und dann hoffen wir, dass das so weit ist, dass damit diese Massenanwendung eRezept auch umgesetzt werden kann und hohe Akzeptanz findet. Und eins hat das auch gezeigt Es ist unheimlich wichtig, es ist dringend, es unabdingbar, dass solche Massenanwendungen, eigentlich jede Anwendung ausreichend in der Praxis getestet wird. Vieles, was in diesem Test, diesem Ausrollen hochgekommen ist, kann man sich kaum am grünen Tisch vorstellen.


Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV

Und dann gab es noch den Konnektortausch…

Das ist ein unerfreuliches Thema, weil da sehr viel Verunsicherung auch in die Ärzteschaft hineingetragen worden ist in die Praxen. Also es gibt eine Kurz und Langversion. Die Kurzversion ist immer, wenn mich jemand fragt, jetzt zurzeit würde ich sagen, schauen Sie bitte nach, wenn Sie einen Konnektor haben, wie lang ist da noch Betriebserlaubnis drauf? Wenn das weniger als sechs Monate sind, dann sollten Sie sich mit dem Konnektorentausch befassen und den Auftrag geben an Ihren Dienstleister. So, die gematik hat allerdings, dass die Langfassung. Die gematik hat jetzt vor, die Spezifikation für die Hersteller der Konnektoren so zu ändern, dass sie auch ein Update produzieren müssen. Wann das aber kommt und ob das dann den Kunden angeboten wird, weiß ich nicht. Also man sollte sich nicht darauf verlassen, wenn man nicht genügend Zeit hat. Und eine andere Variante wäre noch, dass jemand auf den Konnektor und tausch verzichtet, dass er sich an eine Konnektoren-Farm an einen Dienstleister anschließt, der das für ihn macht. Er würde dann, die Praxis würde eine sichere Leitung aufbauen müssen, zu dieser Konnektoren-Farm und dann übernimmt der Hersteller, der hat natürlich auch einen Betrag dafür nimmt oder der derjenige, der dieses Rechenzentrum betreibt, sorgt dafür, dass immer die neueste Variante, auf diesen Servern, auf diesen Konnektoren vorhanden ist. Das ist eine Variante aus manchem auch Nutzen. Aber man kann, glaube ich, nicht nur darauf warten, dass es eine Verlängerung gibt. Zumal das Problem ist, dass die Konnektoren der ersten Baureihen nicht die technische Kapazität haben, die neue Verschlüsselung zu bedienen, die wahrscheinlich Ende 2025 durch Vorgaben des BSI Verpflichtung wird. Also, um es mal zusammenzufassen. Am besten nicht verunsichern lassen, wenn die Betriebsdauer nur noch weniger als sechs Monate ist. Konnektorentausch planen.


Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV

Wie zufrieden sind Sie beim Konnektortausch mit den Problemlösungen der gematik?

Das hätte besser laufen können. Wir haben uns natürlich auf die gematik und deren Expertise verlassen. Ich meine wir jetzt die Gesellschafter, die den Beschluss Anfang des Jahres im Februar beschlossen haben, zum Konnektorentausch. Da war vielleicht für die gematik, das kann ich nicht beurteilen, die muss sich auch auf die Hersteller verlassen. War nicht klar, dass es veritable Alternativen zum Konnektorentausch gibt, denn sonst wären wir nie darauf eingeschwenkt uu zu sagen: "Es müssen alle ausgetauscht werden." Ist ja auch ein finanzielles Thema für die Kassen gewesen. Wir hatten damals noch keine Finanzierungsvereinbarung. Also ich würde mir erwarten, dass in Zukunft das besser abgewogen ist. Eine solch schwierige, wichtige Entscheidung. Denn im Laufe des Jahres hat sich ja gezeigt, der Chaos Computer Club und andere haben gezeigt, es gäbe auch andere Varianten. Nur muss die Industrie mitziehen. Also insofern ist das unglücklich gelaufen und es hat auch, glaube ich, in die zumindest in die betroffenen Arztpraxen und andere Beteiligten Verunsicherung gebracht. Kann man sich eigentlich auf die Entscheidung der gematik da fachlich, inhaltlich verlassen? Und das bedauere ich. Diese Verunsicherung hätte man nicht gebraucht.


Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV

Was kommt 2023 auf die Praxen zu?

Ja, im nächsten Jahr wird es so sein, dass natürlich die Projekte, die dieses Jahr gestartet sind, weitergehen. Am Anfang des Jahres wird es starten mit dem Arbeitgeberverfahren, Abrufverfahren in der elektronischen Arbeitsunfähigkeit. Das bedeutet, dass zukünftig übrigens auch die Arztpraxis, soweit sie auch Arbeitgeber ist, wird in dasselbe Verfahren eingebunden. Es wird so sein, dass zukünftig der Mitarbeiter, der krank ist, dann seinen Arbeitgeber anruft, irgendwie sagt: "Also ich bin AU geschrieben und bitte rufen Sie die eAU ab." Und viele Arbeitgeber, kleinere Handwerksbetrieb werden vielleicht sagen: "Was ist das?", "Wie kriege ich kein Papier mehr?", oder ich muss es an meinen Steuerberater geben. Wir haben natürlich das Problem erkannt und haben mit den Krankenkassen, mit der gematik gesprochen, mit dem BDA, der Arbeitgebervereinigung gesprochen. Alle haben gesagt: "Ja, die sind alle informiert." Nur wenn wir Praxen fragen, dann sagen die: "Ich mache es mir Steuerberater, der weiß noch von nichts." Also ich hoffe, dass die Zusagen der Spitzenorganisation in Berlin wirklich stimmen und dass, sind ja noch 14 Tage Zeit, dass hoffentlich alle Arbeitgeber, auch die kleinen, über das Verfahren informiert sind. An sich ist es ein Thema, was außerhalb der Sphäre des Arztes ist, aber ich bin sicher, wenn der Versicherte, der Patient des Arztes ein Problem damit hat, sein Arbeitgeber weiß nicht oder fragt: "Was ist denn da los?", dann wird es häufig Rückfragen in der Arztpraxis geben, und das ist überflüssig. Das brauchen wir nicht. Das ist eine Aufgabe des BMG, der Krankenkassen und auch der Arbeitgeber, letztlich nicht mehr des Arztes und der Arztpraxis, den Patienten zu erklären, wie es denn mit der eAU läuft.


Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV

Was empfehlen Sie da den Praxen?

Na ja, in der Übergangsphase ist es immer noch möglich, nach Bundesmantelvertrag ein Ersatzverfahren zu nehmen. Das heißt wie bisher, ausdrucken. Das neue Formular ausdrucken. Das würde ich nicht sagen, dass es eine Alternative ist, das ist nur ein Ersatzverfahren und wenn am Anfang des Jahres das noch nicht klar ist, kann man vielleicht noch ja zur Sicherstellung praktisch auch nochmal Papier ausdrucken. Aber wie gesagt, das kann nur eine Übergangsphase sein. Das Verfahren ist eingdrehestielt und die übrigen Beteiligten müssen dafür sorgen, dass es funktioniert.


Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV

Was erwarten Sie bei der ePA?

Die ePA immer, auch nach Aussagen auch des Bundesgesundheitsministers, ist ja der Dreh- und Angelpunkt das zentrale Projekt der Digitalisierung. Das kann man auch nachvollziehen, wenn man sich überlegt, dass wenn alle Daten verfügbar sind, sauber, aktuell, das natürlich und auch datenschutzrechtlich klar ist, wer darauf zugreifen darf. Das könnte natürlich schon auch einen Versorgungsqualitässchub geben. Nur dazu müsste man wissen, was ist die ePA? Also das ist ein Konstrukt, aber wir wissen noch nicht, was der Gesetzgeber sich jetzt genau vorstellt. Welche Daten kommen da rein? Kommen alle rein, alle medizinischen Daten bis zu welchem Detaillierungsgrad? Wenn die primäre Aufgabe der der ePA ist, dem Patienten Informationen über seinen Krankheitsverlauf zu geben, dass er auch informiert werden kann, wird das auf einen verständlichen und aggregierten Ebene sein müssen. Die sind wahrscheinlich für die medizinische Versorgung in den meisten Fällen nicht detailliert genug. Und wenn es ein Austausch sein soll über den Behandlungsstand mehrerer Ärzte an einem Patienten, an einem Krankheitsbild, dann muss es differenzierter sein. Da wird der Patient aussteigen oder die Werte verstehe ich sowieso nicht. Das alles muss geregelt werden und es muss auch geregelt werden. Wer darf darauf zugreifen zukünftig? Können auch die Krankenkassen Daten einstellen, ihre eigenen? Kann der Patient auch weiter Daten einstellen? Zum Beispiel aus seinem Wearables, hätte er vielleicht ganz gern seine Pulswerte oder Blutdruckwerte, was auch immer. Das alles muss geklärt werden. Warum ich das sage, ist weil die bisherige Konzeption der ePA, die gibt es ja auch spezifisch, spezifiziert in Form einer Vorgabe der gematik, die muss ja komplett oder zu großen Teilen neu geschrieben werden, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Es wird wohl, was wir gehört haben, nicht mehr dieses ausdifferenzierte Berechtigungskonzept geben, dass der Patient im Einzelnen einzelne Arztgruppen oder Diagnosen sperren kann. Fragezeichen. Wie gesagt, das ist alles nicht definitiv im Gesetzesentwurf enthalten, aber so, das haben wir gehört, weil das auch teilweise eine Überforderung der Patienten war, genau zu sagen, welches Krankheitsbild nicht, zu welchem Arzt nicht. Das mag alles sein. Und es soll natürlich dann auch die OPT-Out Lösung kommen. Das heißt, jeder Versicherte, jede, jeder Versicherte bekommt erst mal eine ePA und er muss sagen, "Nein, ich möchte lieber doch keine." Und entscheidend wird dabei für uns sein, wir möchten weiterhin natürlich eine Freiwilligkeit des Patienten, ob er das nutzen will. Und deshalb muss es auch so sein, dass Dinge, die er braucht, wie die Versorgung, das eRezept oder ähnliches. Das darf nicht mit der ePA gekoppelt sein, sonst haben Sie ja praktisch eine Verpflichtung die ePA zu nutzen, sonst will man kein eRezept mehr. Das sind alles Dinge, die die offen sind. Wir wissen nicht, in welche Richtung es geht. Ich halte es nur für gut, dass es vorgesehen ist, auch gesetzlich, dass bei der Entwicklung, bei diesem Projekt, auch bei anderen der Bundesdatenschützer und das BSI automatisch eingebunden werden müssen, damit wir nicht hinterher noch mal Querschüsse haben. "Die waren nicht beteiligt und sagen Moment, das geht aber gar nicht". Das muss rechtzeitig gemacht werden, genauso wie ein ausreichendes Testen. Das würde ich mir bei der ePA auch erwarten, dass es wirklich mal getestet wird. Wie ist nämlich der Aufwand, wie geht das da rein? Geht das in der Arztpraxis? Und welche Daten müssen da rein? Also das ist noch ein weiter Weg bis dahin, bis diese Daten Drehscheibe wirklich die Aufgabe erfüllen kann.


Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV

Auch die Finanzierung soll neu geregelt werden…

Also wir sind mit den Plänen gar nicht einverstanden, die jetzt im Gesetz stehen. Es ist ja vorgesehen, dass anstelle einer Finanzierung der Komponenten, die die Praxen brauchen, eine Pauschale vereinbart werden soll zwischen uns und der GKV. Da haben wir Erfahrungen in Verhandlungen, aber die Logik ist natürlich sehr, sehr schwierig. Wenn es nur eine Pauschale ist, wäre. Dann ist das die Frage, wie kann man da die verschiedenen Praxiskonstellationen abbilden? Also wird man nach meiner Meinung auf jeden Fall verschiedene Pauschalen brauchen. Und ein Ansatz des Ministeriums und der Gesetzgebung ist natürlich gut. Das Ziel war, dafür zu sorgen, mit einer anderen Finanzierungsregelung als heute, dass es Wettbewerb auf den Markt gibt, denn bisher gibt es den ja nicht. Kaum ein Arzt, eine Praxis wird sein System wechseln, wenn er irgendwo anders ein paar hundert Euro sparen kann. Nur die Industrie weiß das und setzt natürlich Monopolpreise oder eigene Preise fest, weil es dafür keinen Markt gibt. So, und wir hätten uns besser gewünscht, dass man eine Ausschreibung gemacht hätte, von mir aus der GKV. Für welche Komponenten gibt es welchen Preis? Da gibt es ja Vorbilder bei der, bei den Arzneimitteln zum Beispiel. So, hätte man sich denken können, jetzt haben wir diese Regelung, die wird Gesetz werden müssen. Wir sehen, wie wir damit umgehen. Mir ist nicht ganz klar, wieder wie das laufen soll. Ich denke mal, es ist eher schwierig, auch wenn es eine Pauschale gibt und die Komponenten müssen bezahlt werden. 3.000 € für einen Konnektor, so, soll der Arzt in Vorleistung gehen? Oder die Industrie, Was ich jetzt auch nicht weiß, müsste auch auf entsprechende Modelle gehen. So eine Art Leasing Modell, sodass diese gesamten Kosten jeweils durch Monats oder Quartalsbeträge abgedeckt werden können. Also Sie sehen eine völlige Neukonstruktion. Ich hoffe, dass es damit wirklich das kleine Ziel erreicht werden kann, ein bisschen mehr Wettbewerb in den Markt zu bringen. Aber wie gesagt, ich hätte mir ein anderes Modell als viel effektiver vorstellen können. Es müssen sehen, wie wir damit umgehen.


Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV

Was wünschen Sie sich für 2023 im Bereich der Digitalisierung?

Das eigentlich, was wir schon immer uns gewünscht haben, wo wir aber auch Evidenz haben, dass man vom Ende her denkt, dass man wirklich die Anwendung, gerade diese Massenanwendung die in die Versorgung gehen, über die Technik hinaus, dass man die ausreichend ausgetestet, ausprobiert. Und alles, was wir jetzt gesehen haben, ob das nun das elektronische Rezept ist oder auch jetzt in der Anwendung auch schon die Arbeitsunfähigkeit haben ja gezeigt, dass in der Praxis so viele Themen auftreten, die man nicht vordenken kann. Das ist kein Vorwurf gegen die einzelnen Beteiligten. Die Realität ist so vielfältig, dass muss ausreichend in großer Menge getestet werden. Und wenn wir das hinbekommen, das wäre wirklich den Schweiß der Edlen wert. Und eins ist, stimmt mich da hoffnungsfroh. Die gematik hat jetzt auch schon eine Ausschreibung gestartet für Testregionen, sodass man dann Testregionen, Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken hat, dauerhaft, wo man kurzfristig auch neue Anwendungen mit testen kann. Das ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Und Digitalisierung wird ja auch von der Ärzteschaft überwiegend auch gewollt. Die wollen das. Die wollen, wie man sieht das eRezept, ja wollen sie haben, aber sie wollen, dass es funktioniert und nicht ein Produkt, was zwar gut gedacht ist, aber schlecht gemacht ist.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen war 2022 ein wichtiges, aber häufig negativ besetztes Thema. Im Interview blickt Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstands, zurück auf die größten Herausforderungen der TI im fast abgelaufenen Jahr. Außerdem wagt er einen Blick in die Zukunft und erklärt, was 2023 auf Praxen zukommt.