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Barrierefreiheit

Barrieren in der Praxis abbauen, die das Sehen und das Hören betreffen

Hinweise für Ärzte und Psychotherapeuten, die Patienten mit Beeinträchtigung der Sinnesorgane den Zugang zur medizinischen Versorgung erleichtern wollen.

Jemanden sehen und hören zu können, ist für die meisten eine Selbstverständlichkeit. Die Beeinträchtigung von Augenlicht und Gehör – sei es von Geburt an oder durch Unfall oder Krankheit – hat gravierende Auswirkungen auf den Betroffenen. Die Gesellschaft ist auf Sehende und Hörende eingerichtet. Schon kleine Veränderungen in der Praxis helfen, diesen Patienten den Zugang zur medizinischen Versorgung zu erleichtern.

Sehen und Lesen

Blinde und sehgeschädigte Menschen haben Schwierigkeiten, sich in ungewohnter Umgebung zurechtzufinden. Wenn ihnen die Praxis keine Orientierung bietet, stellt sie das vor große Herausforderungen. Gleiches gilt für all jene Patienten mit einer zeitweisen Augenerkrankung oder Sehschwäche.

Der Richtungspfeil zum Wartezimmer fällt ihnen vielleicht auch deshalb nicht auf, weil er schlichtweg zu klein ist. Gefährlich wird es bei schlecht gekennzeichneten Glastüren, weil Patienten dagegen laufen könnten. Hier besteht Unfallgefahr.

Stichwort: Braille-Schrift

Diese Schrift basiert auf Punktmustern, die mit den Fingern tastbar sind. Sie wird vielerorts verwendet, zum Beispiel auf Medikamentenverpackungen, wo laut Arzneimittelgesetz (AMG) der Name eines Medikaments in Braille-Schrift aufgeprägt sein muss. Mit Hilfe einer speziellen Software – einem sogenannten Blindenschriftübersetzungsprogramm – kann Schwarzschrift in Blindenschrift übertragen werden und umgekehrt.

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Checkliste: Räume und Ausstattung

  • Achten Sie grundsätzlich – an allen für den Patienten wichtigen Stellen – auf eine große Schrift und eine markante, schnörkellose Schriftform.
  • Nutzen Sie bei der Beschriftung einer Tür, zum Beispiel mit „Behandlungszimmer 1“ oder „Labor“, ruhig die gesamte Türfläche aus.
  • Achten Sie auf eine kontrastreiche Gestaltung der Schilder. Gut wahrgenommen werden die Kontraste schwarz-weiß, schwarz-gelb, dunkelblau-weiß sowie dunkelblau-gelb.
  • Sorgen Sie dafür, dass große Glasflächen und Glastüren eine deutliche, kontrastreiche Markierung erhalten, damit sie von sehbehinderten Patienten als solche erkannt werden und sie nicht dagegen laufen.
  • Treppenstufen sollten markiert sein, zum Beispiel mit einem hellen Klebestreifen auf der gesamten Breite einer dunklen Stufe oder umgekehrt.
  • An Treppenanfängen und Treppenenden sollte eine besonders auffällige Markierung auf der Stufe angebracht sein, die vor dem Stolpern warnt.
  • Handläufe und Treppengeländer sollten sich farblich von der Wand abheben. Gleiches gilt für Türrahmen, Türgriffe und Lichtschalter sowie die Ausstattung im Patienten-WC.
  • Suchen Sie nach Möglichkeit Türklingeln und Lichtschalter aus, die auffällig groß und leicht zu ertasten sind. Bringen Sie diese – ebenso wie Gegensprechanlagen – so an, dass sie beim Abtasten einer Wand problemlos zu finden sind.
  • Sorgen Sie für eine gute und blendfreie Beleuchtung des Eingangs zum Gebäude, des Treppenhauses, des Flurs und der Räume selbst.
  • Moderne Aufzüge verfügen über Taster, die mit Braille-Schrift und tastbarer Klarschrift versehen sind. Wenn möglich können auch andere Schalter und Schilder mit Braille-Schrift versehen werden – zum Beispiel ein Übersichtsplan am Eingang eines größeren Gebäudes.
  • Moderne Aufzüge sollte eine Stockwerksansage haben.
  • Ein Bodenleitsystem kann die Orientierung wesentlich verbessern. Ein solches Bodenleitsystem besteht aus Bodenindikatoren, die mit Hilfe eines Langstocks oder über die Schuhsohlen erkannt werden können.
  • Schriftliche Informationen wie Ausdrucke, Vordrucke oder Flyer sollten eine Schriftgröße von mindestens 12 Punkt haben und keine Kursivschrift aufweisen. Der Abstand zwischen den Zeilen sollte möglichst groß sein.

Checkliste: Kommunikation   

  • Stellen Sie sich Ihrem Patienten auch dann namentlich vor, wenn Sie ein Namensschild tragen. Der Patient erkennt es vielleicht nicht oder achtet nicht darauf.
  • Tragen Sie ein Namensschild, das mit klarer Schrift möglichst groß und kontrastreich beschriftet ist und nicht spiegelt.
  • Fragen Sie Ihren Patienten direkt, wie viel Unterstützung er möchte, denn manche Menschen können sich trotz Sehbehinderung auch in fremder Umgebung gut selbstständig orientieren – und möchten das auch in Ihrer Praxis tun.
  • Machen Sie sich beim Erstkontakt sowie bei jedem weiteren Kontakt bemerkbar und durch Ihren Namen erkennbar. Kündigen Sie an, wenn Sie den Raum verlassen, damit der Patient nicht ins Leere spricht.
  • Ein stark sehbehinderter Patient sollte von einem Praxismitarbeiter persönlich am Eingang abgeholt und beispielsweise zum Anmeldetresen und zur Garderobe begleitet werden. – Achtung: Bieten Sie dem Patienten Ihre Hilfe zunächst an und warten Sie ab, ob er sie annimmt. Ansonsten könnte er Ihre gut gemeinte Geste sonst als Bevormundung missverstehen.
  • Nennen Sie das Ziel des Weges und beschreiben Sie den Wegverlauf, so kann der Patient die Orientierung behalten und sich möglicherweise bei weiteren Besuchen selbstsicherer bewegen. Kündigen Sie Stufen und Absätze sowie Richtungsänderungen rechtzeitig an.
  • Sagen Sie dem Patienten im Behandlungs- oder Wartezimmer, wo genau er sich hinsetzen und zum Beispiel eine Tasche abstellen kann. Oder führen Sie ihn direkt zum Stuhl und legen Sie dann seine Hand auf die Lehne.
  • Verzichten Sie auf gut gemeinte, aber zu allgemeine Hinweise, Formulierungen und Aufforderungen wie „Nehmen Sie den Stuhl, er steht gleich dort drüben“ oder „Kommen Sie hier entlang“. Auch entsprechende Gesten und Handzeichen kann der Patient nicht deuten. Besser sind präzise Ortsangaben oder Wegbeschreibungen - zum Beispiel: „Nehmen Sie den Stuhl rechts neben der Tür“ oder „Gehen Sie den linken Flur entlang bis zum Ende und dann nach links“.

Hören und Sprechen

In der Regel spricht der Arzt oder Psychotherapeut mit seinem Patienten. Bei Gehörlosen kommt der Mediziner allein mit Akustik aber nicht weiter. Wer aufgrund einer Krankheit oder wegen seines Alters nicht mehr gut hört, kann trotzdem lesen. Insofern kann ihm der Arzt etwas erklären, indem er es einfach aufschreibt.

Von Geburt an gehörlos

Als (prälingual) gehörlos bezeichnet man Menschen, die ohne gehör auf die Welt gekommen sind oder ihr Gehör noch vor dem Sprechen-Lernen im frühkindlichen Alter verloren haben. Diese Menschen haben in der Regel Schwierigkeiten, sich akustisch zu artikulieren. Doch sind sie nicht sprachlos. Sie kommunizieren einfach anders – über Gestik und Mimik und mit Hilfe der Gebärdensprache.

Stichwort: Gebärdensprachdolmetscher

Wenn die Verständigung nur mit Gebärdensprache möglich ist und keiner im Praxisteam diese Sprache spricht, ist ein Dolmetscher notwendig. Die Anwesenheit eines Dolmetschers kann allerdings dazu führen, dass unbewusst dieser anstelle des Patienten im Mittelpunkt steht. Das könnte den Patienten irritieren und Missverständnisse auslösen.

Menschen mit Hörbehinderung haben laut Sozialgesetzbuch (SGB) I das Recht, bei der ärztlichen Behandlung die deutsche Gebärdensprache (DGS) oder andere Kommunikationshilfen (z.B. Schriftdolmetscher) zu verwenden. Die Kosten in der ambulanten Behandlung übernehmen in der Regel die Krankenkassen, wobei das vor dem Besuch geklärt werden sollte. Auf Wunsch des Patienten muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Gerade mit Blick auf einen Notfall ist es sinnvoll, eine Liste mit Gebärdensprachdolmetschern in der Praxis zu haben.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund hat die Vermittlungszentralen für Gebärdensprachdolmetscher nach Bundesländern sortiert.

Tipp: Erstellen Sie eine Liste mit den Kontaktdaten mehrerer Gebärdensprachdolmetscher in der Nähe. Machen Sie diese Liste für alle Mitarbeiter zugänglich. Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern darüber und spielen Sie das Vorgehen für den möglichen Notfall regelmäßig zusammen durch.

Verlust oder Verminderung der Hörfähigkeit

Schwerhörende oder (postlingual) ertaubte Patienten können durch eine Erkrankung, einen Unfall oder altersbegleitend schlechter oder gar nicht mehr hören, beherrschen aber die Lautsprache. Missverständnisse können schwerwiegende Folgen haben. Es könnte zu einer falschen Diagnose kommen – und zu einer Behandlung, die dem Patienten schadet.

Schwerhörende und Ertaubte nutzen (teilweise intensiv) das Absehen vom Mund. Dafür darf das Gesicht nicht vom Patienten abgewendet sein. Da das Absehen oft nicht ausreicht, ist es ratsam, sich stets zu vergewissern und sich beispielsweise schriftlich auszutauschen. Der Arzt oder Psychotherapeut kann aufschreiben, was er vorschlägt – und der Patient kann ein Häkchen für seine Zustimmung setzen oder mit einem Fragezeichen deutlich machen, dass er etwas nicht versteht. Eine Praxismitarbeiterin könnte dem Patienten Papier und Stift anbieten, noch bevor er ins Behandlungszimmer geht.

Stichwort: Hörgerät und Induktionsschleife

Für die Verständigung mit einem Patienten ohne Hörgerät ist ein sogenannter „Hörverstärker“ sinnvoll. Das ist ein handgehaltener Verstärker mit eingebautem Mikrofon (für den Untersuchenden) und angeschlossenem Kopfhörer (für den Patienten).

Eine Induktive Höranlage kann Hörgeräteträgern helfen, störungsfrei und drahtlos Audiosignale zu empfangen, wenn das Hörgerät eine „Telefonspule“ (T-Spule) besitzt. Sie nimmt die elektromagnetischen Wellen auf, die von der Induktionsschleife ausgesandt werden, und sorgt für einen klaren Klang. Eine kleine Induktive Höranlage lässt sich zum Beispiel in der Blende des Arzt-Schreibtisches installieren. Der Arzt spricht in das Mikrofon und der davor sitzende Patient empfängt direkt im Hörgerät das Signal.

Räume, die mit einer induktiven Höranlage ausgestattet sind, sollten durch ein Hinweisschild kenntlich gemacht werden. Meist handelt es sich um ein stilisiertes weißes Ohr und ein großes „T“ abgebildet auf blauem Hintergrund.

Vorsorgen für den Notfall

Auch Ärzte und Psychotherapeuten, die bisher noch keinen gehörlosen oder schwerhörenden Patienten in ihrer Praxis behandelt haben, können im Bereitschaftsdienst damit konfrontiert werden. Es lohnt sich also, für den Notfall gewappnet zu sein.

  • Liste der Gebärdensprachdolmetscher sortiert nach Bundesländern und Informationen des Deutschen Gehörlosen-Bundes: www.gehoerlosen-bund.de
  • Liste zertifizierter Schriftdolmetscher, Hinweise zum barrierefreien Bauen speziell für Hörgeschädigte und weitere Informationen des Deutschen Schwerhörigenbundes: www.schwerhoerigen-netz.de

 

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Checkliste: Räume und Ausstattung

  • Achten Sie auf eine gute Beleuchtung. Dies erleichtert das Absehen vom Mund.
  • Führen Sie Gespräche möglichst in einem Raum, der vor Verkehrslärm und anderen Störgeräuschen geschützt ist.
  • Denken Sie bei Renovierungen an die Möglichkeit, schallabsorbierende Wand- und Deckenelemente zu verwenden. Dadurch können Nachhall und Störgeräusche im raum gedämpft werden, um die Sprachverständlichkeit zu verbessern.

 

Checkliste: Kommunikation

  • Sprechen Sie den Patienten stets direkt an und halten Sie den Blickkontakt mit ihm, auch wenn er mit einer Begleitperson kommt und ein Gebärdensprachdolmetscher anwesend ist.
  • Achten Sie darauf, dass der Patient Ihr Gesicht und vor allem Ihre Lippen sehen kann. Bilden Sie kurze Sätze, formulieren Sie deutlich, vermeiden Sie Fremdwörter und erklären Sie, was mit einem Fachbegriff gemeint ist.
  • Geben Sie dem Patienten genug Zeit und Gelegenheit zum Nachfragen.
  • Nutzen Sie Darstellungen in Büchern oder auf dem Computerbildschirm, um einen Behandlungsschritt anschaulich zu machen.
  • Zeichnen Sie den zu untersuchenden Körperteil auf oder benutzen Sie eine Figur oder ein Demonstrationsmodell, um dem Patienten beim Verstehen zu helfen.

 

Tipp: Ermöglichen Sie schriftliche Terminvereinbarungen per SMS, Fax oder E-Mail. Die KBV hat für die neue bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116 117 ein Faxformular für hör- und sprachgeschädigte Menschen mit der Faxnummer 0800 58 95 210 eingerichtet. Das Formular finden Sie im Internet unter: https://www.116117.de/.