Verordnung zum Anspruch auf Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren (RSV-Prophylaxeverordnung)
Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 19.07.2024
Mit der Verordnung zum Anspruch auf Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren (RSV) sollen gesetzliche Versicherte Anspruch auf die prophylaktische Gabe des Arzneimittels mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab erhalten.
Die KBV begrüßt aus fachlicher Sicht die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur spezifischen Prophylaxe von RSV-Erkrankungen mit Nirsevimab bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer ersten RSV-Saison, um die Häufigkeit schwer verlaufender RSV-Erkrankungen bei Neugeborenen und Säuglingen und unabhängig von möglichen Risikofaktoren in ihrer ersten RSV-Saison zu reduzieren.
Die in der Begründung zum vorliegenden Referentenentwurf der RSV-Prophylaxeverordnung enthaltene Aussage, dass die RSV-Prophylaxe Teil der Grund- und Versichertenpauschale ist, wird von der KBV ausdrücklich nicht geteilt und widerspricht der aktuellen EBM-Systematik sowie den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Dem Wortlaut der RSV-Prophylaxeverordnung kann unabhängig davon zugestimmt werden.