Ceftarolinfosamil
Handelsname: Zinforo®
Anwendungsgebiet: komplizierte Haut- und Weichgewebeinfektionen sowie ambulant erworbene Pneumonien bei Erwachsenen
Pharmazeutischer Unternehmer: AstraZeneca GmbH
Beginn des Verfahrens: 14.03.2012
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 03.05.2012
Im Rahmen der frühen Nutzenbewertung ist vorgesehen, dass neue Arzneimittel von dem Verfahren freizustellen sind, wenn zu erwarten ist, dass den gesetzlichen Krankenkassen nur geringfügige Ausgaben für das Arzneimittel entstehen werden. Als Schwellenwert hierfür ist in der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ein dauerhaft zu erwartender Umsatz (Apothekenverkaufspreis einschließlich Umsatzsteuer) von weniger als 1 Million Euro in zwölf Kalendermonaten vorgesehen.
Unter Berücksichtigung der vom pharmazeutischen Unternehmer eingereichten Unterlagen hat der G-BA beschlossen, dem Antrag auf Freistellung des Fertigarzneimittels Zinforo von der Nutzenbewertung nach § 35a Abs. 1a SGB V stattzugeben.