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KBV-Vertreterversammlung: Zahlreiche Beschlüsse vor Ärztetag

Im Vorfeld des 127. Deutschen Ärztetages in Essen sprachen sich die Delegierten der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter anderem für klare Rahmenbedingungen für Videosprechstunden, eine bessere Finanzierung für die ambulante Weiterbildung sowie mehr Klarheit vom Gesetzgeber bei der Arzneimittelversorgung aus.

Die Mitglieder der VV forderten für die Verordnung von Arzneimitteln eine gesetzliche Klarstellung beim Off-Label-Use. Es müsse geregelt sein, dass Off-Label-Verordnungen unter die Differenzkostenberechnung fallen. „Die Vertreterversammlung setzt sich dafür ein, dass medizinisch begründete Entscheidungen im Rahmen der Verordnungen stärker als bisher geschützt werden“, heißt es in einer einstimmig verabschiedeten Resolution.

Außerdem sprach sich die VV für eine bessere Vergütung von ambulanten Weiterbildungen in den Praxen aus. Diese seien wesentlich für die Sicherstellung der Grundversorgung und sollten auf alle Fachgebiete ausgeweitet werden – ohne finanzielle Barrieren für die weiterbildenden Ärztinnen und Ärzte.

Die Niedergelassenen beklagten sich zudem über unfaire Wettbewerbsbedingungen bei der Ausbildung Medizinischer Fachangestellter, die nach Abschluss ihrer Ausbildung häufig von Krankenhäusern abgeworben würden. „Die ungleichen Wettbewerbsbedingungen benachteiligen den ambulanten Bereich und führen zu einer Gefährdung der ambulanten Versorgung“, heißt es in einem entsprechenden Antrag. Das Bundesgesundheitsministerium müsse bei der geplanten Krankenhausreform eng mit der KBV zusammenarbeiten, um „eine Verschiebung von Fachkräften zulasten der Niedergelassenen zu vermeiden.“

Die VV forderte, dass bei der Digitalisierung stärker die Perspektive der Praxen berücksichtigt werde. In einem Antrag zur elektronischen Patientenakte (ePA) heißt es: „In der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird die ePA nur dann einen positiven Beitrag leisten können, wenn sie in der Praxis schnell und aufwandsarm genutzt werden kann und ihr Einsatz für die Versorgung der Patientinnen und Patienten Vorteile bietet.“

Für die telemedizinische Versorgung sowie die Videosprechstunde sollten eindeutige Rahmenbedingungen geschaffen werden. Alle Erbringer entsprechender Leistungen müssten eine vertragsärztliche Zulassung besitzen. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass die überwiegende Zahl der Behandlungen weiterhin vor Ort in den Praxen stattfindet.

Der Artikel im Deutschen Ärzteblatt vom 15. Mai 2023